Flucht und Migration
Landkreistag unterstützt Einrichtung von Ankerzentren
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Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Einrichtung sog. Ankerzentren. Flüchtlinge sollten erst im Falle der Anerkennung auf die Kommunen verteilt werden. In der Flüchtlingsfrage sei eine dauerhafte Planungssicherheit notwendig und es müssten gute Perspektiven zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der vielen Schutzsuchenden geschaffen werden.
29.05.2018
Der Deutsche Landkreistag hat sich vor dem Hintergrund der jüngsten Skepsis einiger Länder im Hinblick auf die Einrichtung so genannter Ankerzentren hinter diese Verabredung des Koalitionsvertrages gestellt. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir begrüßen die Einrichtung solcher zentraler Einrichtungen, wie sie seitens des Deutschen Landkreistages schon lange gefordert werden. Bei der Verwirklichung dieses Konzeptes ist darauf zu achten, dass Antragsteller grundsätzlich für die gesamte Dauer ihres Verfahrens dort untergebracht und – im Falle der Ablehnung ihres Antrags – auch von dort aus zurückgeführt werden." Darin liege gerade Sinn und Zweck: Flüchtlinge erst im Falle der Anerkennung ihres Antrags auf die Kommunen zu verteilen.
Planungssicherheit in der Flüchtlingsfrage
Er unterstrich die Forderung des Deutschen Landkreistages, nur Schutzsuchende mit gesicherter Bleibeperspektive an die Kommunen weiterzugeben: „Nur so bekommen wir dauerhafte Planungssicherheit in der Flüchtlingsfrage. Was wir brauchen, sind gute Perspektiven zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der vielen Schutzsuchenden. Hier ist es kontraproduktiv, wenn ablehnende Asylentscheidungen zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Integrationsbemühungen vor Ort schon begonnen haben."
Gute Perspektiven für die Integration
Sager hält die Unterbringung in Ankerzentren auch für zumutbar: „Bisher konnten wir auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen bereits Familien unterbringen. Zudem soll die Asylentscheidung im Ankerzentrum im Regelfall binnen sechs Wochen getroffen werden. Das ist zumutbar." Wer dagegen keinen Anspruch hätte, solle als Familie spätestens nach sechs Monaten entweder abgeschoben oder aus dem Ankerzentrum entlassen werden. „Auch das ist im Sinne einer konsequenten Flüchtlingspolitik zumutbar."
Abschiebungen müssten zudem stärker forciert als bislang erfolgen. „Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung dazu sehr zeitnah Vorschläge zu weiteren Verbesserungen unterbreitet." Außerdem stehen die Länder in der Pflicht, ausreichend viele Plätze in Haft- bzw. Ausreiseinrichtungen vorzuhalten. Positiv zu bewerten seien auch die angekündigten Anstrengungen zur Stärkung der freiwilligen Rückkehr, so der DLT-Präsident abschließend.
Quelle: Deutscher Landkreistag vom 27.05.2018
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