Mecklenburg-Vorpommern
Landesjugendring sieht Verbesserungsbedarf beim Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz
![Das Bild zeigt Publikum und Mikrophon zur Beteiligung. Das Bild zeigt Publikum und Mikrophon zur Beteiligung.](/fileadmin/_processed_/f/a/csm_Fotolia_19737839_Subscription_klein_bffcbdcbe2.jpg)
Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt zur rechtlichen Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern. Ohne eine verbindliche ‚Muss-Regelung‘, welche Kommunen zur Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen verpflichtet, fehle dem Gesetz jedoch die notwendige Durchsetzungskraft.
24.01.2024
Als größte Interessengemeinschaft von jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nahm der Landesjugendring M-V gestern an der letzten Anhörung zum geplanten Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz im Sozialausschuss des Landes teil.
Dr. Ina Bösefeldt, Geschäftsführerin des Landesjugendrings M-V, erklärt dazu:
„Es ist gut, dass nun eine gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendbeteiligung für unser Bundesland auf dem Weg ist. Bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes sehen wir als Jugendverbände allerdings noch einige Verbesserungsbedarfe. Nur mit ‚Muss-Regelungen‘ für die Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen auf kommunaler und auf Landesebene wird das Land der UN-Kinderrechtskonvention gerecht.
Es darf nicht sein, dass das bestehende Anrecht junger Menschen auf Beteiligung von der jeweiligen Haushaltslage einer Kommune abhängig gemacht wird. Die Rechte junger Menschen bestehen grundsätzlich und immer und nicht nur wenn es gerade passt. Es braucht nun klare Vorgaben und umfassende Beratung. Dabei wollen wir als Landesjugendring M-V gern helfen.“
Auf der gestrigen Anhörungssitzung zum Gesetzentwurf im Sozialausschuss forderten weitere Organisationen und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit sowie -beteiligung eine stärkere Verbindlichkeit des Gesetzes, um die Beteiligung junger Menschen auf kommunaler und Landesebene effektiv zu verankern.
Bereits im Juli 2023 hatte der Landesjugendring M-V mit der Sportjugend M-V in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz eine verpflichtende ‚Muss-Regelung‘, verbindliche Rahmenbedingungen sowie das Inkludieren verschiedenster Akteur*innen und vielfältiger Beteiligungsformate wie (nonformale) Gruppen junger Menschen und Initiativen gefordert.
Weitere Informationen lassen sich in der gemeinsamen Stellungnhame (PDF: 437KB) des Landesjugendrings M-V und der Sportjugend M-V finden.
Quelle: Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern vom 16.01.2024
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