Kinder- und Jugendarbeit

Landesjugendring Niedersachsen: Jetzt die Zukunft der Jugendarbeit sichern!

Noch immer werden Kinder und Jugendliche sowie die Träger der Jugendarbeit in der niedersächsischen Corona-Verordnung nicht angemessen berücksichtigt und die Einschränkungen in diesem Bereich sind strenger als in anderen. Daher hat sich der Landesjugendring erneut an die Landespolitik gewandt.

01.07.2020

„Nach der Corona-Verordnung ist vor der Corona-Verordnung“ – so ungefähr lässt sich das aktuelle politische Tagesgeschäft zusammenfassen: Nachdem am 22.06.2020 die sogenannte 5. Stufe der Corona-Verordnung in Kraft getreten ist, wird aktuell an der nächsten Vorordnung gearbeitet. Und auch im Landtag stehen – beispielsweise mit den Beratungen über den Nachtragshaushalt – in den kommenden Tagen wichtige Entscheidungen an. Mit einem Brief hat sich der Vorstand des Landesjugendring Niedersachsen e.V. daher erneut an Ministerpräsident Stephan Weil, Jugendministerin Carola Reimann, die Fraktionsvorsitzenden im Niedersächsischen Landtag und die jugendpolitischen Sprecher/-innen gewandt.

Denn auch, wenn es in der letzten Verordnung einige Lockerungen für die Jugendarbeit gab: Noch immer werden Kinder und Jugendliche und die Träger der Jugendarbeit in der Verordnung nicht angemessen berücksichtigt und die Einschränkungen in diesem Bereich sind strenger als in anderen.

Für die Neufassung der Verordnung fordert der Landesjugendring

  • Die Gruppengröße (§ 3 N3. 21 der VO) sollte aufgehoben oder auf mindestens 50 Personen angehoben werden. Selbiges gilt auch für die die offenen Einrichtungen der Jugendarbeit. Es genügt nach unserer Auffassung die Berücksichtigung von Hygienekonzepten, dadurch würde sich „automatisch“ eine an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Maximalgröße ergeben.
  • Ausgebildete Jugendleiter/--innen, die aber die Card nie beantragt haben, Menschen, die im Rahmen anderer Aus- und Fortbildungen entsprechende vergleichbare Qualifikationen erworben haben (z.B. Übungsleiter/-innen im Sport, Qualifikationen der Feuerwehr) sollten ebenfalls Angebote teamen dürfen.
  • Maßnahmen mit Übernachtung müssen zukünftig auch mit mehr als auf 16 Personen möglich sein – insbesondere für die Planungen für das 2. Halbjahr (Juleica-Ausbildungen, Seminare, Herbstfreizeiten) bedarf es anderer Regelungen – Sonst wird es weder möglich sein, ausreichend Jugendleiter-innen aus- und fortzubilden, noch ein attraktives und am Bedarf der Zielgruppe orientiertes Programm der Jugendarbeit zu ermöglichen.
  • Die Maximalgröße für die Beherbergung von Kinder- und Jugendgruppen in Jugendherbergen und Jugendbildungsstätten muss angehoben werden.

Weitere Herausforderungen der Jugendarbeit

Zugleich nutzt der Vorstand das Schreiben auch, um auf die weiteren Herausforderungen der Jugendarbeit in der Corona-Pandemie hinzuweisen und Unterstützung einzufordern:

  • Rettungsschirm für Bildungsstätten partizipativ ausgestalten: Der Entwurf des Nachtragshaushaltes enthält Mittel für einen Rettungsschirme für Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen. Damit die Hilfe auch bedarfsgerecht und ergänzend zum Hilfsprogramm des Bundes eingesetzt werden kann, sollte die Ausgestaltung der Förderbedingungen unter Einbeziehung der Träger erfolgen.
  • Nothilfefonds für Stornokosten: Durch das zwischenzeitliche Verbot zur Durchführung von Maßnahmen mit Übernachtung von Kinder- und Jugendgruppen (Verordnung vom 05.06.2020) sind bei vielen Trägern Stornokosten entstanden; hierfür fordern wir einen Nothilfefonds. Zugleich versuchen wir, die Schadenshöhe genauer beziffern zu können und bitten alle betroffenen Träger, sich an einer kurzen Umfrage zu beteiligen.
  • Erhöhte Maßnahmekosten kompensieren: Je nachdem, welche Hygiene- und Abstandsregelungen zukünftig gelten, erhöht dies den finanziellen Aufwand für Maßnahmen der Jugendarbeit erheblich: Doppelzimmer z.B. sind deutlich teurer als Mehrbettzimmer u.a.m. Wir fordern daher, die Bildungsmittel für Maßnahmen nach dem JFG im Haushalt 2021 zu erhöhen und zugleich den Höchstsatz für die Bezuschussung eines Teilnahmetags von derzeit 23€ anzuheben.
  • Gemeinsam die Herausforderungen meistern! Schließlich fordert der LJR, dass die Träger der Jugendarbeit zukünftig stärker in die Entscheidungen des Landes eingebunden werden und z.B. der Landesbeirat für Jugendarbeit, der das Sozialministerium in Fragen der Jugendarbeit berät, hier engmaschig eingebunden wird.

Quelle: Landesjugendring Niedersachsen vom 26.06.2020

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