Kinderschutzkonzept
Landesbeauftragter für Kinderschutz Winfried Speitkamp legt Tätigkeitsbericht vor
Der Thüringer Kinderschutzbeauftragte legte 2024 den Fokus auf Prävention sexualisierter Gewalt in Vereinen und Verbänden sowie die Gründung eines Landesbetroffenenrats. Fortbildungen, Handreichungen und Schutzkonzepte wurden weiterentwickelt. Ziele 2025: Netzwerkbildung und Ausbau der Schutzprozesse.
06.01.2025
Der Landesbeauftragte für Kinderschutz im Freistaat Thüringen, Staatssekretär Prof. Dr. Winfried Speitkamp, hat dem Kabinett seinen jährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Im nächsten Schritt wird der Bericht an den Landtag weitergeleitet.
Im Zentrum der Arbeit des Landesbeauftragten, der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie der Interministeriellen Arbeitsgruppe der Landesregierung zum Thema Kinderschutz stand 2024 vor allem die Stärkung der Prävention von sexualisierter Gewalt in Thüringer Vereinen und Verbänden und die Gründung eines Landesbetroffenenrates für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in Thüringen.
Staatssekretär Winfried Speitkamp:
„Wir haben für den Kinderschutz in Thüringen in diesem Jahr wichtige Schritte gemacht. Ich bin vor allem dankbar für die Unterstützung durch den neu etablierten Landesbetroffenenrat. Die Betroffenen bringen eine ganz besondere Expertise ein. Sie können aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen maßgeblich zu strukturellen Verbesserungen beitragen. Auch im Bereich der Prävention ist in Thüringen viel vorangekommen: Die Arbeit an Kinderschutzkonzepten in Schulen, Kindergärten anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Vereinen und Verbänden geht sehr gut voran; sie muss auch künftig unvermindert fortgesetzt werden. Kinder brauchen Schutz und Sicherheit; dafür tragen alle, die mit Kindern arbeiten, ob hauptamtlich oder ehrenamtlich, tagtäglich Verantwortung, in der Jugendarbeit wie im Sportverein, in stationären Einrichtungen und Unterkünften für Geflüchtete genauso wie in Schulen und Kindergärten.“
Die kontinuierliche Arbeit zur Prävention von sexualisierter Gewalt besteht darin, Vereine und Verbände, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bei der Erstellung und Fortschreibung von Kinderschutzkonzepten zu unterstützen. Am 27. April 2024 wurden als Unterstützungsangebot anlässlich des Kinderschutzfachtages die Handreichung „Schritt für Schritt zum Kinderschutzkonzept“ sowie neun tätigkeitsspezifische Informationsbroschüren für Verbände und Vereine veröffentlicht. Die tätigkeitsspezifische Anpassung der allgemeinen Broschüre enthält gesonderte Hinweise, die stärker auf die jeweilige Altersgruppe und die konkreten einrichtungsbezogenen Umstände Bezug nehmen.
Alle Dokumente sind digital abrufbar unter:
externer Linkhttps://www.kinderschutz-thueringen.de/kinderschutz/kinderschutzkonzept/handreichungen
Zusätzlich wurden Fortbildungen für Thüringer Jugendämter und Thüringer Vereine und Verbände durchgeführt, mit dem Ziel, fachliche Befunde zu vermitteln und zur eigenständigen Entwicklung von Kinderschutzkonzepten zu befähigen.
Die Arbeit zur Einrichtung eines Landesbetroffenenrates wurde weitergeführt, sodass am 12. April 2024 die konstituierende Sitzung des Landesbetroffenenrats stattfand. Thüringen ist damit das zweite Bundesland in Deutschland, das einen Landesbetroffenenrat implementiert hat.
Der Landesbetroffenenrat versteht sich als Interessenvertretung der von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffenen, berät den Landesbeauftragten und ermöglicht eine strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Landesebene.
Schwerpunkte der Geschäftsstelle Kinderschutz im kommenden Jahr sollen die weitere Vernetzung des Landesbetroffenenrates auf Landes- und Bundesebene sowie die Fortführung der Initiative „Thüringer Kinderschutzkonzept“ mit Unterstützung der Schutzprozesse für alle Einrichtungen sowie Vereine und Verbände, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sein. Zudem soll die Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen überarbeitet werden.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 27.11.2024
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