KomDat Jugendhilfe

Länderdisparitäten in der Kita und bei den Eingliederungshilfen im Fokus

Die aktuelle KomDat-Ausgabe beleuchtet Unterschiede bei den Öffnungs- und Betreuungszeiten in Kitas und Eingliederungshilfen. Ostdeutsche Kitas haben längere Öffnungszeiten und weniger Schließtage als westdeutsche. Auch bei Eingliederungshilfen zeigen sich teils große Länderdisparitäten, was Herausforderungen für eine inklusivere Kinder- und Jugendhilfe schafft.

13.11.2024

Die aktuelle Ausgabe von KomDat nimmt Ländergemeinsamkeiten und -unterschiede bei den Öffnungs- und Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung sowie den Eingliederungshilfen gem. SGB IX vertiefend in den Blick. Darüber hinaus stellt sie in kurzen Beiträgen die aktuellen bundesweiten Entwicklungen bei den Amtsvormundschaften, -pflegschaften und Beistandschaften sowie den Adoptionen vor.

Deutliche Ost-West- sowie Länderunterschiede bei den Öffnungszeiten und Schließtage von Kitas

Die Öffnungs- und Schließzeiten sowie die Anzahl der Schließtage stellen wesentliche Faktoren der Bedarfsgerechtigkeit und Flexibilität der Kindertagesbetreuung dar. Letzteres wird als Merkmal erst seit 2022 in der Statistik erfasst. Bei beiden Merkmalen sind deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bzw. den einzelnen Ländern erkennbar: Einrichtungen in Ostdeutschland öffnen morgens früher und schließen am Nachmittag später als Einrichtungen in Westdeutschland. Entsprechend haben ostdeutsche Kitas täglich länger geöffnet – durchschnittlich mehr als 1,5 Stunden – als in Westdeutschland. 

Die Ost-West-Unterschiede spiegeln sich auch bei den Schließtagen von Kitas wider, wobei in den westlichen Ländern die durchschnittliche Anzahl deutlich höher ausfällt als in Ostdeutschland. Hier spielen zusätzlich Länderregelungen eine wichtige Rolle, weswegen auch auf Länderebene noch deutliche Unterschiede sichtbar sind. So gab es im Jahr 2023 in Sachsen im Durchschnitt 7,5 Schließtage, während die Kitas in Bayern an durchschnittlich 26,8 Tage geschlossen waren.

Länderdisparitäten bei den Eingliederungshilfen gem. IX als weitere Herausforderung auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Die Ausgestaltung der Eingliederungshilfen wird mitunter über länderspezifische Ausführungsgesetze und Rahmenvereinbarungen realisiert. Vor diesem Hintergrund ist eine länderspezifische Perspektive von großer Relevanz – insbesondere auch vor dem Hintergrund der geplanten inklusiven Lösung. Die Analyse der Daten deutet auf zum Teil große Länderunterschiede unter verschiedenen Perspektiven. So zeigt sich nicht nur eine große Varianz zwischen den Ländern bei der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen gem. IX. Sie fällt auch deutlicher aus als im Vergleich zu den „35a-Hilfen“. Auch bei der Betrachtung der verschiedenen Leistungsarten sind große Länderdisparitäten erkennbar, die mitunter auf unterschiedliche Definitions- und/oder Umsetzungspraktiken der Eingliederungshilfen gem. SGB IX in den Ländern zurückzuführen sein könnten. Grundsätzlich dürften die länderspezifischen Unterschiede und Besonderheiten mit Blick auf die Zusammenführung der Eingliederungshilfen für Minderjährige unter dem Dach des SGB VIII zu einer eigenen Herausforderung werden.    

Weitere Informationen

Quelle: Forschungsverbund tu+DJI vom 16.10.2024

Redaktion: Paula Joseph

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