Kindertagesbetreuung

KTK-Bundesverband positioniert sich zur schrittweisen Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung

In seiner Positionierung hat der Verband Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) – Bundesverband Kriterien und Maßnahmen zusammengetragen, die aus der Perspektive der Kinder und ihrer Eltern sowie aus der Perspektive der Kita-Träger und der pädagogischen Kräfte bei der schrittweisen Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung zu berücksichtigen sind.

06.05.2020

Es ist mittlerweile absehbar, dass über einen längeren Zeitraum hinweg kein Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen möglich ist. Damit in dieser Zeit möglichst alle Kinder die Möglichkeit bekommen, in reduziertem Umfang institutionelle oder außerinstitutionelle Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen, müssen tragfähige Konzepte vorgelegt werden, die neben dem Gesundheitsschutz auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigen. Insbesondere der Bedarf an zusätzlichem Betreuungspersonal zur Unterstützung der Fachkräfte und die benötigten zusätzlichen Raumkapazitäten erfordern flexible und kreative Lösungen. Um die Akzeptanz für die in der Position aufgeführten Kriterien und Maßnahmen in den Familien zu unterstützen, sollte ein bundesweit aufeinander abgestimmtes Vorgehen gefunden werden.

Soziale, familienpolitische, kindheitspädagogische, entwicklungs- und bildungspsychologische Aspekten bedenken

Die Aufrechterhaltung des Notbetriebs, in dem aktuell etwa 4 Prozent der Kinder betreut werden, bedeutet eine sehr hohe Belastung für die Familien. Ursprünglich wurde die Notbetreuung für die Wochen bis Ostern geplant, nun stehen viele Monate zur Debatte. Besonders belastet sind Frauen, Familien in herausfordernden Lebenssituationen und beengtem Wohnraum, Alleinerziehende, Familien, in denen Angehörige gepflegt werden und Familien mit Kindern mit Behinderung. Seit Mitte April ist ein „deutlicher Anstieg häuslicher Gewalt“ zu verzeichnen (Giffey, Pressekonferenz am 20.4.20).

Zu den sozialen und familienpolitischen Aspekten treten kindheitspädagogische, entwicklungs- und bildungspsychologische Fragestellungen. So fehlen Kindern während der Schließung Möglichkeiten des sozialen Lernens durch den Kontakt zu Gleichaltrigen und die gewohnte Alltagsstruktur. Insbesondere die Kinder mit erhöhtem sozialpädagogischem Förderbedarf und solche mit erhöhtem Sprachförderbedarf werden bei andauernder Schließung hinsichtlich der Bildungsgerechtigkeit Nachteile haben. Der Lockdown soll besonders vulnerable Gruppen in der Bevölkerung schützen. Dabei müssen alle diese Gruppen im Blick bleiben. Das Recht auf Gesundheit ist mit anderen Rechten in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Maßnahmen über einen sehr langen Zeitraum erstrecken, während eine dauerhafte Schließung der Bildungseinrichtungen nicht vorstellbar ist. Deshalb müssen jetzt Pläne zur schrittweisen Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung entwickelt werden. Hierzu positioniert sich der KTK-Bundesverband im Folgenden.

Positionierung zur schrittweisen Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung

Prioritäre Betreuungsbedarfe bei schrittweiser Wiederaufnahme des Betriebs

Das Ziel, allen Kindern die Teilnahme an Betreuungsangeboten zu ermöglichen, erfordert eine schrittweise Wiederaufnahme der Kinder. Diese soll nach sozialen Kriterien erfolgen, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • Kinder, von denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet,
  • Kinder von alleinerziehenden berufstätigen Eltern,
  • Kinder, deren beide Eltern mit insgesamt mindestens 140% berufstätig sind,
  • Kinder, deren Eltern in (sozial-)pädagogischen Berufen, in Schulen und in weiteren sozialen Dienstleistungsberufen arbeiten,
  • Kinder mit einem erhöhten sozialpädagogischen Betreuungsbedarf,
  • Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf,
  • Kinder mit Behinderung,
  • Kinder, in deren Haushalt Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung leben,
  • Kinder aus beengten Lebensverhältnissen. Eine Wohnung gilt als überbelegt, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:
    • einen Gemeinschaftsraum,
    • einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
    • einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
    • einen Raum für zwei Kinder unter zwölf Jahren,
    • einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen zwölf und 17 Jahren,
    • einen Raum je Kind zwischen zwölf und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.
      Die Daten stammen aus der Haushaltserhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC).
  • Kinder mit einem kranken Elternteil,
  • Kinder, deren Eltern arbeitssuchend sind.

Handlungssicherheit und Flexibilität der Kindertageseinrichtungen

Die Einrichtungen müssen sich an eindeutigen Kriterien für die schrittweise Wiederaufnahme von Kindern orientieren können. Darüber hinaus sollen die Einrichtungen Kinder bis zum Erreichen der jeweiligen Kapazitätsgrenze nach eigenem Ermessen aufnehmen, bis sich ein Modus etabliert hat, in dem allen Kindern ein Betreuungsangebot gemacht werden kann.

Angebote für das häusliche Umfeld der Kinder

Im Zuge der Corona-Epidemie ist die Bedeutung der Elternarbeit und der Familienberatung gewachsen. Damit einher geht eine verstärkte mittelbare pädagogische Arbeit und die Zunahme der Beratungsleistungen. Hinzu kommen die Notwendigkeit der digitalen Kontaktaufnahme zu den Kindern und die Bereitstellung von Bildungsmaterial für die innerfamiliäre Betreuung. Das betrifft besonders Familien, in denen Kinder oder andere Familienangehörige im eigenen Haushalt zur Risikogruppe gehören oder die erst spät wieder in die Betreuung aufgenommen werden. Zum anderen erfordert ein reduzierter Betreuungsumfang generell, das Bildungsgeschehen in der Kindertagesbetreuung und in den Familien stärker miteinander zu verknüpfen. Daraus resultieren verschiedene Bedarfe:

  • Zusätzliche Beratung der Familien durch sozialpädagogische Fachkräfte, koordiniert über die Kindertageseinrichtung,
  • Bereitstellung von geprüften digitalen Bildungsangeboten für den Elementarbereich durch das Bundesfamilienministerium für die Kinder und Eltern,
  • Hardware und Schulungen zur Nutzung digitaler Kommunikationswege für pädagogische Fachkräfte (Digitalpakt Kita),
  • Ausstattung der Familien mit digitalen Medien, um den Kontakt mit der Kindertageseinrichtung halten zu können,
  • Schulungen zur verstärkten Elternarbeit und zur Aufbereitung von Bildungsangeboten außerhalb der institutionellen Kindertagesbetreuung,
  • Kontaktmöglichkeiten für Kinder und Eltern mit den pädagogischen Fachkräften auf dem Gelände der Kindertageseinrichtung durch zum Beispiel Beratungsfenster und Zaungespräche.

Raumkonzepte

Für die institutionelle und außerinstitutionelle Betreuung in Kleingruppen müssen zusätzliche Räume erschlossen werden. Das können unter anderem Sportplätze, Spielplätze, Jugendzentren, Ladenflächen und Parks sein. Innerhalb der Kindertageseinrichtung sollten alle geeigneten Flächen für die Betreuung der Kinder in festen Gruppen genutzt werden. Die Gruppengrößen sollten dabei nicht mehr als zehn Kinder mit zwei Betreuungspersonen umfassen, von denen mindestens eine Person eine pädagogische Fachkraft sein muss.

Öffnungszeiten

Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten auf Randzeiten, auf die Nacht- und Wochenendbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen und durch die Betreuung während der bisherigen Schließzeiten kann eine Entzerrung der Belegung und damit eine höhere Betreuungskapazität erreicht werden.

Personaleinsatz

Durch die Notwendigkeit reduzierter Gruppengrößen und dadurch, dass ein Teil der Fachkräfte auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht in der unmittelbaren pädagogischen Arbeit eingesetzt werden kann, besteht ein erhöhter Personalbedarf. Deshalb sollen die Beschäftigungsumfänge von Mitarbeitenden in Teilzeit kurzfristig aufgestockt werden, Fachkräfte in Elternzeit ihren Dienst wieder aufnehmen und Fachkräfte im Ruhestand für die Unterstützung der mittelbaren pädagogischen Arbeit gewonnen werden. Zusätzlich ist ein flexibler Einsatz nicht-pädagogischer Kräfte zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte zu gewährleisten und zu finanzieren. Solche unterstützenden Betreuungspersonen können Kindertagespflegepersonen, Studierende einschlägiger Studiengänge, Au Pairs, Babysitter, Nannies, FSJler und BuFDis sein, die zur Unterstützung einer pädagogischen Fachkraft in den Gruppen betreuen.

Erleichterung der außerinstitutionellen Betreuung von Kindern

Um kurzfristig Familien zu entlasten und eine Betreuung auch für Kinder aus Risikogruppen sicherzustellen, müssen entsprechende Rahmenbedingungen für die außerinstitutionelle Betreuung geschaffen werden:

  • Angebote außerinstitutioneller Betreuung für alle Kinder mit Behinderung, die keine Kindertageseinrichtungen besuchen,
  • steuerliche Entlastung von Unternehmen, die außerinstitutionelle Betreuungsangebote finanziell unterstützen,
  • Lockerung der Kontaktbeschränkung für außerinstitutionelle Betreuungsangebote mit bis zu fünf Kindern,
  • Zugang zu gesperrten privaten und öffentlichen Räumen für Betreuungsangebote.

Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Für die Wiederaufnahme der Betreuung aller Kinder sind detaillierte Schutzkonzepte umzusetzen. Grundlegend für ein funktionierendes Betreuungssystem während der Pandemie sind kleine Gruppen, ausreichend Abstand, Einhaltung von Hygieneregeln und gleichbleibendes Betreuungspersonal. Hinzu kommen:

  • Die Entwicklung von Konzepten im Sinne eines Mikromanagements für alle Abläufe während der Betreuungszeit, unter anderem das für Bringen/Abholen der Kinder, für Essensituationen und für die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
  • die Bereitstellung eines transparenten Mund-Nasen-Schutzes für alle Kinder ab drei Jahren und für alle Fachkräfte,
  • die sofortige Ausweitung der Infektionsstatistiken bei Kindern durch lückenlose Dokumentation und eine einheitliche Vorgabe der Meldungen an Gesundheitsämter sowie die Auswertung des Infektionsgeschehens bei erweiterten Betreuungsangeboten im In- und Ausland,
  • die Einführung einer flächendeckenden, regelmäßigen PCR-Testung der Fachkräfte,
  • die bestehenden institutionellen Schutzkonzepte dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden, um potenzielle Gefahren für die Kinder auszuschließen.

Weitere Informationen

Die Positionierung des KTK-Bundesverbands zur schrittweisen Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung (PDF 50 KB) steht auf der Webseite des KTK-Bundesverbands zur Verfügung.

Der KTK-Bundesverband ist ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes. Im Verband sind nahezu 8.000 katholische Kindertageseinrichtungen mit über 106.000 pädagogischen Fachkräften organisiert.

Quelle: Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.V.

Redaktion: Simone Haaf

Back to Top