Jugendsozialarbeit
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht Impulse für die SGB VIII-Reform
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Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert mit diesem Zwischenruf die Bundesregierung auf, mit der anstehenden SGB VIII-Reform die Jugendsozialarbeit als Handlungsfeld der Jugendhilfe in der rechtskreisübergreifenden Kooperation am Übergang Schule-Beruf im Interesse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu stärken.
21.07.2020
Die Corona-Pandemie macht sichtbar, wie fragil die Übergänge von der allgemeinbildenden Schule in die berufliche Ausbildung für einige junge Menschen sein können. Und wenn zusätzliche Hürden auftreten, verstärken sich diese Schwierigkeiten noch. Mit dem Zwischenruf Impulse für die bevorstehende SGB VIII-Reform aus Sicht der rechtskreisübergreifenden Förderung am Übergang von der Schule in den Beruf (PDF) möchte der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit an die Verantwortung der Jugendhilfe appellieren, hier ein stabiles Netz an sozialpädagogischen Hilfen vorzuhalten, um gemeinsam mit den anderen Rechtskreisen berufliche und soziale Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sichern.
Impulse für die bevorstehende SGB VIII-Reform
Der Verbund der Bundesorganisationen der Jugendsozialarbeit fordert, im SGB VIII vier flankierende gesetzliche Einschübe / Veränderungen vorzunehmen, um Jugendliche und junge Erwachsene in der rechtskreisübergreifenden Kooperation am Übergang Schule - Beruf ganzheitlich und passgenau fördern zu können.
Die Vorschläge für die SGB VIII-Veränderungen richten sich vor allem an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe und bemühen sich darum, die öffentliche Diskussion über die Lebenssituation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die Verantwortung der Jugendhilfe für junge Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit auf kommunaler Ebene wieder stärker anzuregen:
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Die Lebenssituation Jugendlicher und junger Erwachsener im Jugendhilfeausschuss zum Thema machen
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Die Jugendsozialarbeit in der Finanzplanung der Kommunen angemessen berücksichtigen
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Zur Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen der Sozialleistungsträger am Übergang Schule – Beruf eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII einrichten
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Sicherung einer rechtskreisübergreifenden Finanzierung zwischen den Sozialleistungsträgern SGB II, III und VIII
Jugendsozialarbeit im Interesse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen stärken
Die im Zwischenruf ausführlich erläuterten vier flankierenden gesetzlichen Einschübe bzw. Veränderungen (PDF) im SGB VIII (und in Folge auch im SGB II und III) haben nach Einschätzung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit das Potential, die Umsetzung des § 13 SGB VIII zu verbessern und damit die Jugendhilfe in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit umfassend zu stärken. In ihrer ganzheitlich unterstützenden Funktion kann die Jugendhilfe den Unterstützungsund Förderbedarf von Jugendlichen und jungen Erwachsenen individuell identifizieren und sie am Übergang Schule-Beruf passgenau unterstützen. Zusammen mit einer verstärkten Wahrnehmung ihrer Wächter- und Lobbyfunktion für Jugendliche und junge Erwachsene kann die Jugendhilfe so einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen leisten.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert mit diesem Zwischenruf die Bundesregierung auf, mit der anstehenden SGB VIII-Reform die Jugendsozialarbeit als Handlungsfeld der Jugendhilfe in der rechtskreisübergreifenden Kooperation am Übergang Schule/Beruf im Interesse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu stärken.
Über den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Internationale Bund (IB) zusammengeschlossen. Sein Ziel ist es, die gesellschaftliche und politische Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
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