Bayern

2,5 Millionen Euro Sonderbudget zur Demokratiebildung

Nach der Europawahl sorgt das starke Abschneiden radikaler Kräfte bei jungen Wähler*innen für Besorgnis. Es wird ein deutliches Warnsignal gesehen und verstärkte Demokratiebildung gefordert. Ein neues Demokratiebudget von 2,5 Millionen Euro soll innovative Projekte und Veranstaltungen zur Förderung demokratischer Werte ermöglichen.

18.06.2024

Bayerns Jugendministerin Ulrike Scharf reagiert nach der Europawahl am 09.06.2024 besorgt auf die Tatsache, dass radikale Kräfte bei den 16 bis 24 Jahre alten Wähler*innen überdurchschnittlich gut abgeschnitten haben.

„Das ist für mich ein deutliches Warnsignal. Wir müssen junge Menschen noch beherzter von unserer Demokratie überzeugen und stellen uns klar gegen Radikale und Extremisten. Es sei „unsere Aufgabe, das demokratische Fundament zu stärken. Unsere Demokratie ist neben dem Privileg der Wahlen der Garant für Frieden und Freiheit,“

erklärt Scharf.

Mit kraftvoller und innovativer politischer Jugendarbeit möchte die Sozialministerin noch stärker den Grundstein für eine Generation legen, die aktiv an der Demokratie teilnimmt, sich für Völkerverständigung, Gerechtigkeit und gegen jegliche Form von Extremismus einsetzt. In diesem Zusammenhang verweist Scharf auf das von ihr neu aufgelegte Demokratiebudget in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Das ermöglicht – außerhalb des Unterrichts – innovative Projekte und Veranstaltungen zur Demokratiebildung junger Menschen über den Bayerischen Jugendring. Weitere Aktionen werden folgen.

Scharf betont, dass die Errungenschaften unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft den hohen Lebenswert im Freistaat prägen.

„Pluralismus, Meinungsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung sind die Grundpfeiler unseres friedlichen Zusammenlebens.Um sie müssen wir kämpfen, für sie wollen wir uns starkmachen,"

sagt die Ministerin.

Zum Wahlrecht ab 16, das bei der Europawahl erstmals in Deutschland galt, sagte Scharf:

„Ich traue es unseren jungen Menschen zu, ab 16 zu wählen. Für mich steht aber fest, dass wir dieses Thema nicht isoliert betrachten können. Aspekte wie Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit müssen mit bedacht werden.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 10.06.2024

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