Handreichung

Kooperation Jugendarbeit und Schule – Quo vadis Offene Kinder- und Jugendarbeit?

Die Zusammenarbeit mit Schule ist seit langem ein Thema für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (kurz: OKJA). In vielen Einrichtungen gehört sie zum Alltagshandeln, andere Einrichtungen agieren hier punktuell, und wieder andere entscheiden sich bewusst gegen eine Zusammenarbeit. Eine neue Handreichung gibt Fachkräften Kriterien an die Hand, die eine begründete und qualifizierte Entscheidung für oder gegen die Zusammenarbeit mit Schule sowie die Ausgestaltung der Kooperation im konkreten Einzelfall erleichtern soll.

26.01.2022

Im Alltag und im Konzept Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) bleibt es eine ständige Herausforderung, Systeme zu unterstützen, die über das Leben ihrer Besucher/-innen mitentscheiden. Dies tut OKJA in vielfältiger Weise, zunehmend auch in schulischen Kontexten. Von 2008 bis 2017 stieg die Zahl der im Offenen Ganztag betreuten Kinder und Jugendlichen von 22,7% auf 43,4 %. In den Grundschulen ist die Quote mit 45,2% noch etwas höher, an Gymnasien mit 16,4% deutlich geringer.

Die Kooperationen sind vielfältiger als es vermuten lässt

Mit dem massiven Ausbau des Offenen Ganztags konkurriert die OKJA zunehmend um Zeitressourcen der gemeinsamen Zielgruppe am Nachmittag und ist pädagogisch begründet oder häufig aus Existenznot Träger des Offenen Ganztags. Die Kooperationen sind allerdings deutlich vielfältiger als der eingeschränkte Blick auf den Ganztag vermuten lässt. So gibt es zahlreiche Schulen, die etwa vormittags Jugendfarmen nutzen, Jugendeinrichtungen, die Kulturprojekte mit Schulen zusammen durchführen, gemeinsame Demokratieprojekte und Veranstaltungen im Sozialraum sowie Aktivitäten an der Schnittstelle zur Jugendhilfe. Diese Aufzählung könnte beliebig erweitert werden.

Rechtsanspruch auf den Ganztagsplatz

Knapp drei Millionen Kinder gehen in Deutschland in die Grundschule. 49,9 Prozent der 1,7 Millionen Schüler/-innen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen in NRW nahmen im Schuljahr 2017/18 ein Ganztagsangebot an ihren Schulen in Anspruch.

Ab 2025 soll für jedes Kind, dessen Eltern das wünschen, eine ganztägige Betreuung an der Schule gewährleistet sein. Für den Rechtsanspruch auf den Ganztagsplatz in der Schule rechnet der Verband Bildung und Erziehung (VBE) mit einem Personalbedarf von mindestens 100.000 pädagogischen Fachkräften. Das stellt für den ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt eine zusätzliche Belastung und für die Träger (der OGS) eine enorme Herausforderung dar. Das Bundeskabinett hat in einem ersten Schritt die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. Das Geld ist jedoch nur gedacht für Investitionen in Räumlichkeiten und Gebäude an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland. Ein ganzheitliches Konzept muss aber den Faktor „Personal“ und die damit verbundenen Anforderungen an die Träger berücksichtigen und unterstützen. Das Land NRW fördert die Offene Ganztagsschule (OGS) jährlich mit rund 550 Millionen Euro (Stand April 2019) mit steigender Tendenz; kommunale Mittel und Elternbeiträge sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Neben der Konkurrenz um die Zeit der Kinder ist deshalb auch mit zunehmender Konkurrenz um die Ressourcen Geld und Personal zu rechnen.

Unabhängig vom Rechtsanspruch der Eltern ist es wichtig festzuhalten, dass der Offene Ganztag ein freiwilliges Angebot ist und lt. Bund und Land NRW auch bleiben soll; es bleibt jedoch abzuwarten, ob organisatorische Regelungen in den (Grund-) Schulen die Wahlfreiheit nicht faktisch aushebeln werden.

Handreichung für Fachkräfte

Egal wie die OKJA diese Entwicklung bewertet, sie muss sich mit ihr aktiv auseinandersetzen, geht es doch um dieselbe Zielgruppe und um dieselben zeitlichen Ressourcen, und sie muss sich begründet entscheiden, wie sie sich dazu verhält.

Die Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW e.V. hat für die Fachkräfte in der OKJA eine Handreichung erstellt, um ihnen Kriterien an die Hand zu geben, eine begründete und qualifizierte Entscheidung für oder gegen die Zusammenarbeit mit Schule sowie die Ausgestaltung der Kooperation im konkreten Einzelfall erleichtern soll.

Download

Die Handreichung steht auf der Webseite der AGOT-NRW e.V. als Download zur Verfügung.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW e.V. (AGOT-NRW), Oktober 2021

Redaktion: Hendrik Meyer

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