SGB VIII-Reform
Konfessionelle Fachverbände begrüßen Stärkung des Wohl des Kindes in Pflegefamilien
Die im Kabinett beschlossenen Neuregelungen verbessern die rechtliche Lage der Pflegeeltern zum Schutz des Kindes ohne dabei das Recht der Herkunftseltern aus dem Blick zu verlieren, so das positive Resümee des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste e.V., des Evangelischen Erziehungsverbandes e.V., des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V. sowie des Sozialdienstes Katholischer Männer Bundesverband e.V.
04.12.2020
Damit, so die Fachverbände, sei der Streit um die sogenannte „Dauerverbleibensanordnung“ endlich tragfähig befriedet worden.
Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf steht Pflegeeltern nun das von der Fachpraxis lange befürwortete Recht auf Antrag auf dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie beim Familiengericht zu. Letzteres kann diesauf Antrag anordnen, wenn sich innerhalb eines mit Blick auf das Kind vertretbaren Zeitraums trotz Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen die Erziehungsverhältnisse bei den Eltern nicht nachhaltig verbessert haben und dies mithoher Wahrscheinlichkeit auch zukünftig nicht zu erwarten ist. (§1632-BGB-E) Auch muss die Anordnung zum Wohl des Kindes erforderlich sein.
Die Entscheidung des Familiengerichtsistaber auf Antrag der Eltern aufzuheben, wenn – so der aktuell geplante Gesetzestext – die Rückführung des Kindes von der Pflegefamilie in die Herkunftsfamilie das Kindeswohl nicht gefährdet. (§1696 Abs. 3BGB-E)
Auf diese differenziert ausformulierte Weise, so BVkE, EREV, SkF und SKM, stünde unmissverständlich das Wohl und der Schutz des Kindes im Vordergrund, während die im Grundgesetz verbürgten Rechte der Eltern gegenüber dem Staat weiterhin hinreichend gesichert seien.
Quelle: Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE) und SKM Bundesverband e.V., SkF Gesamtverein e.V. vom 03.12.2020
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