Kinder- und Jugendschutz
KJM-Diskussion zum neuen JMStV: „Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit der Kennzeichen essenziell“
Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verändert die Anforderungen an die Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte - vor allem im Internet - grundlegend: Die Einführung einer Alterskennzeichnung von Onlineangeboten ist eine herausragende Änderung des neuen JMStV, der aller Voraussicht nach am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird.
06.12.2010
Grund genug für die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die „Alterskennzeichnung“ zum Thema des zweiten Teils ihrer neuen Veranstaltungsreihe „KJM transparent: Was bedeutet der neue JMStV?“ am vergangenen Freitag zu machen.
Der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring definierte es in seiner Keynote als Ziel aller Beteiligten, „gemeinsame Kennzeichen für die Äffentlichkeit“ zu schaffen. „Im Interesse der Eltern, im Interesse der Pädagogen, im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Und nicht zuletzt auch im Interesse der beteiligten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle und der Anbieter: Sie können sich den Imageschaden, der aus uneinheitlicher oder verwirrender Kennzeichnung entstehen würde, nicht leisten“, so der KJM-Vorsitzende. Wie er betonte auch die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, die die Veranstaltung moderierte, dass sich „trotz der Freiwilligkeit der Kennzeichnung in den letzten Monaten eine nicht immer sachorientierte und dem Jugendschutz dienliche Diskussion entwickelt“ habe.
Einigkeit herrschte auf dem Podium darüber, dass diese Diskussion der Netzaktivisten den neuen Regelungen nicht gerecht werde. Die neue Möglichkeit der Alterskennzeichnung wurde im Lauf der Diskussion überwiegend positiv bewertet. Differenzen gab es allerdings in Bezug auf die Handhabung der Kennzeichnung im Detail.
„Man wird sehr schnell zu einheitlichen Kennzeichen kommen, weil der Nutzer sie einfordern wird“, prognostizierte Dr. Klaus-Peter Potthast, der als Rundfunkreferent der Bayerischen Staatskanzlei an der Ausarbeitung der neuen Regelungen beteiligt war. Er erklärte, der Gesetzgeber habe durch die neuen Regelungen die „Entwicklungen im Bereich der Jugendschutzprogramme vorantreiben“ wollen.
Ähnlich positiv sah Folker Hönge, Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), den neuen JMStV. Er trage der Konvergenz der Medien Rechnung. Auch die verschiedenen Möglichkeiten der Alterskennzeichnung begrüßte er: „Wenn sich ein Anbieter darum kümmert, seine Seite zu kennzeichnen, ist das ein Erfolg für den JMStV. Er beinhaltet einen Vertrauensvorsprung für den Anbieter. Das ist grundsätzlich positiv.“ Gespannt sei er auf die Verlässlichkeit der automatisierten Selbstklassifizierungssysteme, die verschiedene Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle gerade entwickeln. Aufgabe der Aufsicht sei es in dem Zusammenhang, bei Bedarf Grenzen zu setzen.
Claus Grewenig, Geschäftsführer des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), sah die Selbstklassifizierungssysteme positiv: „Nur so kann wirklich jeder Anbieter - auch ohne Jugendschutz-Vorwissen - kennzeichnen.“ Für den Fernsehbereich sei dagegen keine Kennzeichnung nötig: „Im Fernsehen gibt es bereits eine gelebte Kennzeichnung durch Sendezeitgrenzen. Es macht keinen Sinn, im Zuge der Diskussion um die Alterskennzeichen im Internet jetzt Alterskennzeichen fürs Fernsehen herbeizureden.“
Anders sah das Kathrin Demmler, eine der Leiterinnen des Instituts für Medienpädagogik in Forschung und Praxis: „Alles, was aus Verbraucherperspektive zu mehr Transparenz führt, ist sinnvoll.“ Als Medienpädagogin sei für sie die Vertrauenswürdigkeit und Verständlichkeit der Kennzeichen essenziell. Die Äffentlichkeit verwechsle Alterskennzeichen immer wieder mit Altersempfehlungen. Die neuen Alterskennzeichen im Telemedienbereich seien ein erster Schritt, die Nutzerperspektive müsse aber jetzt noch ausgearbeitet werden. Damit die Regelungen greifen, seien flankierende Maßnahmen nötig.
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
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