Kinder- und Jugendarbeit

KjG: Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages stoppen!

Katholische Junge Gemeinde ruft Landesparlamente zum Stopp der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf

08.04.2010

Düsseldorf. Der Bundesausschuss der Katholischen Jungen Gemeinde (KjG) ruft die Abgeordneten der Landesparlamente dazu auf, die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages abzulehnen. Die vorgesehene Alterskennzeichnung von Inhalten schränke das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Information unzulässig ein. Stattdessen plädiert der Kinder- und Jugendverband für die Stärkung der Medienkompetenz von Eltern und Kindern, Lehrerinnen und Lehrern.

Trotz breiter Kritik aus der Bürgerrechtsbewegung haben die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentin am 25. März dieses Jahres der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zugestimmt. Nach Willen der KjG sollen nun die Abgeordneten und Fraktionen der Landesparlamente das Gesetzesvorhaben noch stoppen.

USK-Kennzeichen für die Altersfreigabestufen 6, 12, 16 und 18

Aus Sicht der KjG gefährdet die Einführung von Alterskennzeichnungen für Internetangebote die Teilhabe junger Menschen. 

Bildquelle: Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

 

Insbesondere wendet sich der Bundesausschuss der KjG gegen die in der Novelle vorgesehene freiwillige Alterskennzeichnung von Inhalten: „Für Menschen, die privat Inhalte ins Netz stellen ist eine korrekte Bewertung, ob ein Inhalt für 6-, 12- oder 16-Jährige entwicklungsgefährdend ist, nicht rechtssicher oder nur zu hohen Kosten zu leisten.“

Das führe dazu, dass Privatleute ihre Inhalte „sicherheitshalber“ mit „ab 18 Jahren“ kennzeichneten, obwohl dies oft nicht notwendig sei; oder sie eben nicht kennzeichneten, was zur Folge habe, dass die Inhalte als „unsicher“ und damit von den Nutzerinnen und Nutzern als nicht geeignet für Kinder und Jugendliche eingestuft würden. So aber werde aus der freiwilligen Kennzeichnung eine faktische Kennzeichnungspflicht: Jugendliche, die etwa Blogs ins Internet stellen, aber auch Vereine und Jugendgruppen, Jugendverbände und Träger der Jugendhilfe würden quasi gezwungen, ihre Inhalte mit Altersangaben zu versehen, wollen sie ihre Freunde und Freundinnen, ihr Mitglieder oder ihr Publikum im Internet ungehindert erreichen.

„Das Internet ist gerade für Jugendliche das erste Kommunikationsmedium. Hier kann jede und jeder selbst aktiv werden, kann mitdiskutieren und Inhalte zur Verfügung stellen. Die im Grundgesetz Artikel 5 garantierte Informationsfreiheit gilt dabei genauso für Kinder und Jugendliche“, erläutert die Bundesleiterin Alexandra Schmitz die Haltung der KjG: „Durch die Regelungen der Novelle werden Kindern und Jugendlichen in ihren Teilhabe- und Entwicklungschancen unzulässig eingeschränkt.“

Um Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten im Internet zu schützen, sei es notwendig, ihre Medienkompetenz zu fördern und in den Bildungsplänen zu verankern. Seinen Schutzauftrag solle der Staat ausüben, indem er über das Strafrecht den Zugang und die Zulässigkeit etwa von verfassungsfeindlichen und volksverhetzenden Inhalten, Verleumdungen und Pornographie regelt und durchsetzt. 

Die KjG-Stellungnahmen zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages findet sich hier.

Quelle: Katholische Junge Gemeinde

ik

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