Kindertagesbetreuung

Kitaplätze im U3-Bereich: Versorgungsquote in Rheinland-Pfalz steigend

Kinder- und Jugendministerin Irene Alt betont, dass der Kitaplatz-Ausbau im U3-Bereich in Rheinland-Pfalz eine sehr hohe Dynamik hat, und dass die 2007 von Bund und Ländern vereinbarte Versorgungsquote von 35 % zum 1. August 2013 mit höchster Wahrscheinlichkeit erfüllt wird.

24.10.2012

Die im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zitierte Differenz zwischen dem Wunsch von Eltern nach der Betreuung ihrer unterdreijährigen Kinder und der Zahl der tatsächlich vorhandenen Betreuungsplätze ergibt sich aus einer veralteten Datenbasis. Dem vom Deutschen Jugendinstitut im Mai/Juni 2012 erhobenen Betreuungswunsch von 40,3% werden Zahlen des Statistischen Bundesamtes von März 2011 gegenübergestellt.

„Diese Ausbauzahlen sind aber schon lange nicht mehr aktuell und decken sich nicht mit der derzeitigen Zahl der Betriebserlaubnisse, die das Landesjugendamt regelmäßig erhebt. Danach hatten wir in Rheinland-Pfalz bereits im August dieses Jahres eine Versorgungsquote im U3-Bereich von 33,2%. Hier ergibt sich also eine Differenz zwischen Betreuungswunsch und Betreuungsplätzen von 7,1%, wobei die landesweit rund 2.000 Tagespflegepersonen in diese Statistik nicht eingehen. Sie entlasten die Situation aber weiterhin“, weist Kinder- und Jugendministerin Irene Alt die Zahlen des Deutschen Jugendinstituts zurück.

Kinder- und Jugendministerin Irene Alt betont, dass der Kitaplatz-Ausbau im U3-Bereich in Rheinland-Pfalz eine sehr hohe Dynamik hat, und dass die 2007 von Bund und Ländern vereinbarte Versorgungsquote von 35% zum 1. August 2013 mit höchster Wahrscheinlichkeit erfüllt wird.

Ministerin Irene Alt: „Die hohe Nachfrage in Rheinland-Pfalz nach einem Betreuungsplatz ist ein Beleg für die hohe Qualität unseres Betreuungsangebots, die auch von den Eltern geschätzt wird. Die Tatsache, dass Kitaplätze in Rheinland-Pfalz für Kinder ab zwei Jahren beitragsfrei sind, erleichtert außerdem vielen Eltern ein klares „Ja“ auf die Frage, ob sie sich für ihre Tochter oder ihren Sohn einen Betreuungsplatz wünschen. Die Beitragsfreiheit ermöglicht allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung.“

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 23.10.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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