Appell
Kindheit im Ausnahmezustand – junge Geflüchtete in NRW

In einem Appell zum Weltkindertag am 20. September, hat die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW die Landesregierung dazu aufgerufen, Verantwortung für die Umsetzung der Rechte von Kindern auf Bildung, Freizeit und Kontakte ernst zu nehmen – auch für Kinder ohne Bleibeperspektive. Um zeitnah eine Regelschule besuchen zu können, fordert die Aktionsgemeinschaft Kinder, Jugendliche und ihre Familien dezentral unterzubringen.
25.09.2020
Kinder haben ein Recht auf Leben und Entwicklung gemäß Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention. Dieses Kinderrecht ist in einem umfassenden und ganzheitlichen Sinn zu verstehen sowie im Zusammenhang mit anderen Förderrechten wie denen auf Bildung und Gesundheitsschutz.
Junge Menschen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sind in der Corona-Pandemie mehrfach getroffen. Die ohnehin eingeschränkten Teilhabechancen junger Menschen werden durch die Corona bedingten Regelungen zusätzlich verringert. Hinzu treten die gesundheitlichen Risiken aufgrund der engen räumlichen Gegebenheiten und mangelnden Hygienemöglichkeiten.
Auf die begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der schulischen Bildung von jungen Geflüchteten in Zentralen Unterbringungseinrichtungen, verwies die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bereits in der Vergangenheit mehrfach. Ferner wurde im letzten Appell auf die Corona bedingten weiteren Teilhabeeinschränkungen sowie die hohen gesundheitlichen Risiken in Gemeinschaftsunterkünften aufmerksam gemacht.
Die staatliche Verantwortung für die Umsetzung der Rechte von Kindern auf Bildung, Freizeit und Kontakte muss ernst genommen werden! Kindern und Jugendlichen ohne Bleibeperspektive und auch jungen Menschen bis zur Zuweisung in eine Kommune dürfen nicht ihre Rechte verwehrt werden, sie dürfen nicht isoliert werden. Ihnen ist der Zugang zu örtlichen Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangeboten sowie zu entsprechenden digitalen Angeboten zu ermöglichen. Die erforderliche digitale Infrastruktur mit Internet, Endgeräten und Software muss zur Verfügung gestellt werden. Ein erster Anfang ist sicherlich über das schulnahe Bildungsangebot gemacht, welches aktuell in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW startet.
Trotzdem ruft die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW erneut die Landesregierung auf, es umgehend zu ermöglichen, dass Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive, den Kommunen zugewiesen und dezentral in Wohnungen untergebracht werden. Damit sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, zeitnah eine Regelschule besuchen zu können.
Quelle: Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW c/o Dr. Margareta Müller, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. vom 17.09.2020
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