Veröffentlichung

„Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2022“

In der aktuellen Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ veröffentlicht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Mitwirkung der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik und des Deutschen Jugendinstituts nun zum achten Mal Daten zum Ausbaustand und zu den Elternbedarfen in der Kindertagesbetreuung sowie in der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.

20.07.2023

Die Anzahl der in Kitas und Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren ist so hoch wie nie. Praktisch alle Kinder zwischen drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchen eine Kita. Allerdings übersteigt der Bedarf weiterhin die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Das zeigt die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“. Die Ausgabe enthält Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2022.

Platzausbau setzt sich in den drei Altersgruppen fort

Im Jahr 2022 besuchten erneut mehr Kinder bis zum Schuleintritt ein Angebot der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung als im Vorjahr (vgl. auch Afflerbach/Meiner-Teubner 2023). Nachdem im Jahr 2021 erstmals ein Rückgang in der Anzahl der unter 3-Jährigen verzeichnet wurde, nutzen im Jahr 2022 bundesweit 28.790 Kinder mehr ein Angebot der Kindertagesbetreuung als im Vorjahr, was einem Anstieg um 4 Prozent entspricht. Bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt kamen im Jahr 2022 38.553 Kinder (+1,5 Prozent) hinzu. Auch bei den Kindern im Grundschulalter wurden für das Jahr 2022 rund 56.000 Kinder (+3 Prozent) mehr in der Statistik erfasst, als dies ein Jahr zuvor der Fall war (vgl. auch Meiner-Teubner 2023). Während der Anstieg in der jüngsten Altersgruppe das vorpandemische Niveau im Jahr 2022 übersteigt, zeigt sich in beiden älteren Altersgruppen seit dem Jahr 2020 ein gebremster Ausbau. 

Nach wie vor deutliche Lücke zwischen Angebot und Nachfrage bei den unter 3-Jährigen und den Kindern im Grundschulalter

Die Beteiligungsquote der unter 3-Jährigen lag im Jahr 2022 bei 35,5 Prozent, was einem neuen Höchststand entsprach. Wie die Daten der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des DJI zeigen, besteht weiterhin eine Lücke zwischen der Beteiligungsquote und dem Elternbedarf, der im Jahr 2022 bundesweit bei 49,1Prozent lag. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ist die Differenz zwischen der Beteiligungsquote und dem Elternbedarf mit 4,5 Prozentpunkten weiterhin deutlich geringer, was auch damit zusammenhängt, dass die Beteiligungsquote mit bundesweit 92,0 Prozent sehr hoch ist und bereits nahezu alle Kinder dieser Altersgruppe entsprechende Angebote nutzen.

Mit rund 55 Prozent wurde im Schuljahr 2021/2022 bundesweit mehr als jedes zweite Grundschulkind im Alter von unter elf Jahren ganztägig in Hort- und schulischen Ganztagsangeboten betreut. Allerdings wünschten sich mit 73 Prozent Eltern dieser Kinder deutlich mehr Familien ein entsprechendes Angebot. 

Damit wird insgesamt deutlich, dass der Ausbau zwar weiter vorangeschritten ist, jedoch zukünftig noch hohe Anstrengungen erforderlich sind, um die Bedarfe der Eltern erfüllen zu können. Auf der Länderebene zeigen sich allerdings erste Anzeichen, dass in den ostdeutschen Flächenländern zukünftig gegenläufige Entwicklungen zu erwarten sind und hier in vielen Regionen bald mehr Plätze verfügbar sein werden, als benötigt werden. Vertiefende Analysen dazu finden sich auch in den bereits veröffentlichen Beiträgen in KomDat Heft 3/22 und KomDat Heft 1/23. Zudem plant die AKJStat in den nächsten Monaten eine Aktualisierung der Platz- und Personalbedarfsvorausberechnungen für Kinder bis zum Schuleintritt bis zum Jahr 2035 vorzulegen.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026

Ab August 2026 werden zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen ab 2030 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Fachkräfte in Kitas und Ganztag

Mit der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag zielt der Bund auf die Gewinnung und Sicherung gut qualifizierter Fachkräfte. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Verbesserung der Betreuungsqualität und durch den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder 2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz legt dabei einen stärkeren Fokus auf die Handlungsfelder, die für die Weiterentwicklung der Qualität besonders wichtig sind, wie die Gewinnung von Fachkräften, die Stärkung der Kita-Leitungen oder die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus zur Veröffentlichung:

„Als Bundesfamilienministerin ist mir wichtig, dass Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden, unabhängig von der Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. So schaffen wir mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Fast jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht eine Kita und auch die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen steigt – das ist eine starke Entwicklung. Wir unterstützen die Länder mit rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Gewinnung von Fachkräften. Denn jeder Euro, den wir in die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung stecken, ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Weitere Informationen

Quellen: AKJStat der TU Dortmund vom 13.07.2023 und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 13.07.2023

Redaktion: Silja Indolfo

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