Gemeinsames Europäisches Asylsystem
Kinderrechte müssen bei Umsetzung von EU-Migrationspolitik beachtet werden
Die geplante Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland gefährdet nach Einschätzung von Save the Children die Rechte geflüchteter Kinder. Statt Schutz drohen haftähnliche Unterbringung und beschleunigte Verfahren. Gemeinsam mit weiteren Organisationen fordert Save the Children dringend Nachbesserungen im Gesetzgebungsprozess.
16.09.2025
Das Bundeskabinett hat die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland verabschiedet. Save the Children sieht gravierende kinderrechtliche Defizite und fordert dringend Nachbesserungen im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren. Die Texte sehen weitreichende Verschärfungen für die Situation von geflüchteten Kindern vor, die in Deutschland Asyl suchen, zum Beispiel haftähnliche Bedingungen.
Kinderrechtliche Defizite im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem hebt auch ein juristisches Gutachten hervor, das Save the Children gemeinsam mit weiteren Organisationen in Auftrag gegeben hat. Die Experten für Migrationsrecht, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler, nennen darin die Handlungsoptionen, die der deutsche Gesetzgeber hat, um die Reform kinderrechtskonform umzusetzen.
„Kinderrechtliche Schutzgarantien sollten möglichst konkret in den deutschen Gesetzestexten verankert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern. Doch stattdessen sehen die bisherigen Entwürfe Verschärfungen vor - etwa Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung, sogar von Kindern. Diese Verschärfungen sind nicht nur unverhältnismäßig, sondern verstoßen gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung des Gesetzgebers muss sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen“,
sagt Prof. Dr. Hruschka.
„Kinder sind keine Sicherheitsrisiken, im Gegenteil: Sie sind besonders schutzbedürftig. Die geplanten Regelungen gefährden das Kindeswohl. Zusätzlich zu möglichen Haftszenarien für Kinder besteht die Gefahr, dass durch beschleunigte oder nicht kindgerechte Verfahren besondere Schutzbedarfe nicht erkannt oder kinderspezifische Fluchtgründe nicht hervorgebracht werden können. Dies widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems darf nicht auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden. Wir appellieren an die Politik, die Rechte geflüchteter Kinder konsequent zu schützen“,
sagt Dr. Meike Riebau, Abteilungsleiterin Advocacy und Policy bei Save the Children Deutschland.
Save the Children und die beauftragenden Organisationen fordern unter anderem:
einen gesetzlichen Ausschluss von Minderjährigen aus Haft und Unterbringungsformen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird
verbindliche Standards für kindgerechte Unterbringung, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder
eine systematische und kindgerechte Prüfung besonderer Schutzbedarfe von Kindern
kindgerechte Verfahren statt Grenz- und Schnellverfahren für Kinder
Hintergrund
Der aktuelle Gesetzgebungsprozess stellt die größte Reform des deutschen Asylrechts seit 1993 dar. Er dient der Umsetzung der EU-weiten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), deren Regelungen ab Juni 2026 in allen Mitgliedstaaten anwendbar sein sollen. Mehrfach haben Save the Children Deutschland und zahlreiche Organisationen zu den geplanten Änderungen des europäischen Asylrechts Stellung bezogen.
Das Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems von Constantin Hruschka und Robert Nestler wurde gemeinsam in Auftrag gegeben von folgenden Organisationen: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Kindernothilfe e.V., Save the Children, SOS-Kinderdorf e.V., Terre des Hommes Deutschland, World Vision Deutschland.
Save the Children äußert sich in einer Stellungnahme an das Bundesinnenministerium zu den Gesetzentwürfen.
Quelle: Save the Children vom 03.09.2025
Termine zum Thema
-
27.01.2026
Selbstfürsorge im pädagogischen Alltag
-
24.02.2026
Zertifikatskurs – Fachkraft im Kinderschutz
-
04.03.2026
Beteiligung von Kindern im Kinderschutz – wie kann das gehen?
-
08.05.2026
Kinderschutz kompakt: Die digitale Fortbildungsreihe der Kinderschutz-Zentren
-
16.09.2026
Umsetzung des institutionellen Schutzauftrages in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahme
Materialien zum Thema
-
Podcast
Kinderschutz im Netz – Out of the bubble
-
Podcast
Was wäre, wenn alle Kinder den Friedensnobelpreis erhielten?
-
Podcast
Podcast Berufsjugendlich, Folge 49: Anhören ist nicht gleich Zuhören
-
Podcast
Geboren in die „Zeugen Jehovas“ – eine Kindheit im Schatten der Sekte
-
Podcast
Nachtrennungsgewalt mit Hilfe des Familiengerichts
Projekte zum Thema
-
Deutsches Jugendinstitut; Institut für Soziale Arbeit; BAG Die Kinderschutz-Zentren
Qualitätsentwicklungsverfahren im jugendamtlichen Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen
-
Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
„Kinderschutz im Saarland“ – bundesweite E-Learning-Angebote für Fachkräfte und Ehrenamtliche
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
-
Museum für Islamische Kunst / Staatliche Museen zu Berlin
Bildungsprojekt „Gemeinsame Verantwortung – Gemeinsame Zukunft“
-
European Knowledge Centre for Youth Policy
Institutionen zum Thema
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
AMYNA e.V. - Schutz von Mädchen* und Jungen* vor sexueller Gewalt
-
Verband / Interessenvertretung
Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Kindernothilfe e.V.
-
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg - Center for Advanced Studies
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
LIMAN - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe