Jugendpolitik
Kinderrechte gehören in die Hessische Landesverfassung
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Hessen, hoffen bei den Volksabstimmungen am Sonntag auf eine breite Zustimmung zur Verankerung von Kinderrechten in der Hessischen Landesverfassung. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisationen könnte das Land Hessen damit eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland einnehmen, indem eine Kinderrechtsperspektive für alle Rechts- und Politikbereiche festgeschrieben wird.
22.10.2018
„Kinderrechte gehören auch in die Hessische Landesverfassung. Denn damit wird die Position der Kinder im Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit gegeben. Mit der expliziten Verankerung des Kindeswohls als wesentliche Leitlinie und des Beteiligungsrechts für Kinder könnte Hessen das Bundesland mit der modernsten Landesverfassung in Bezug auf Kinderrechte werden. Kinder sind nicht einfach nur eine gesellschaftliche Teilgruppe von vielen, deshalb ist ein Vorrang kindlicher Interessen aus unserer Sicht wichtig. Alle Menschen durchlaufen das Stadium der Kindheit und benötigen in dieser Altersphase besondere Rechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung. Daher wurden diese Rechte in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, obwohl zuvor bereits allgemein gültige Konventionen für Menschenrechte existierten. Auch die Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ist wichtig und richtig. Dabei geht es darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen in vielen Fällen unterscheiden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit
„Wir hoffen sehr, dass die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler sich für die Aufnahme der Kinderrechte entscheidet und wir so gemeinsam zeigen: Kinder in Hessen werden ernst genommen in ihren Anliegen und ihrem Anspruch auf Schutz vor Gewalt! Die Verankerung ihre Rechte in der Verfassung ist ein wichtiger Schritt. Als Kinderschutzbund bedeutet dies, verstärkt darauf hinzuarbeiten, dass dieses verbriefte Verfassungsrecht in seinen einzelnen Aspekten allen bekannt ist und mit Leben gefüllt wird“, äußert Verone Schöninger, Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Hessen e.V. „Der Kinderschutzbund in Hessen mit seinen 27 Ortsverbänden wird die kinderpolitischen Themen Beteiligungsrechte, Bildungsgerechtigkeit und Schutzrechte - gerade auch im Bereich der digitalen Medien - weiterhin im Verbund mit allen Beteiligten aufgreifen. Insbesondere müssen wir das Wissen über die Kinderrechte bei den Kindern selbst stärken und sie darin unterstützen ihre Anliegen vorzutragen, sei es in der Familie, bei Behörden oder in der Freizeit.“
Kinderrechte ins Grundgesetz
Bisher sind die Länder Hessen und Hamburg die einzigen Bundesländer ohne Kinderrechte in ihrer Verfassung. Die Volksabstimmung um die Kinderrechte in der Hessischen Verfassung reiht sich ein in eine politische Entwicklung, die gut ist für das Wohl der Kinder und die Zukunftsfähigkeit Hessens sowie der gesamten Bundesrepublik Deutschland. So gibt es inzwischen auf Bundesebene eine breite Unterstützung für eine Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Das zeigen beispielsweise die Parteiprogramme von CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE zur letzten Bundestagswahl sowie der einstimmige Beschluss der Konferenz der Landesjustizministerinnen und -minister im vorletzten Jahr. Und auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung ist die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorgesehen. Fast 30 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe jetzt damit beauftragt bis Ende 2019 dafür einen Formulierungsvorschlag auszuarbeiten.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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