Kindeswohl
Kindernothilfe warnt vor Aussetzung des Familiennachzugs
Die Kindernothilfe warnt eindringlich vor der geplanten Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Eine solche Maßnahme gefährdet das Kindeswohl und verletzt grundlegende Menschen- und Kinderrechte. Denn Kinder brauchen ihre Familien für ihre seelische Gesundheit, ihre Entwicklung und eine gelingende Integration.
02.06.2025
Die Kindernothilfe kritisiert die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte scharf und warnt vor den gravierenden Folgen insbesondere für Kinder. Eine solche Maßnahme gefährde das Kindeswohl und verletze fundamentale Menschen- und Kinderrechte. Kinder brauchen ihre Familien - für ihre seelische Gesundheit, ihre Entwicklung und ihre Integration. Doch die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für weitere zwei Jahre auszusetzen.
Schon jetzt ist dieser Nachzug stark eingeschränkt: Nur 1.000 Visa pro Monat werden vergeben, und viele Familien warten jahrelang auf einen Wiedersehenstermin. Die Verfahren sind langwierig und für die Betroffenen mit enormer Unsicherheit verbunden.
Subsidiär Schutzberechtigte können wegen anhaltender Gefahren nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Obwohl sie in Deutschland Schutz finden, bleibt ihnen das Zusammenleben mit ihren engsten Angehörigen oft verwehrt. Für Kinder bedeutet das eine tiefgreifende Belastung. Sie leben in ständiger Sorge um Eltern, Geschwister oder andere Angehörige, die noch in Kriegs- oder Krisengebieten ausharren müssen. Diese emotionale Belastung wirkt sich negativ auf ihre Entwicklung und ihr Wohlbefinden aus.
„Es ist aus humanitärer, rechtlicher und moralischer Sicht nicht hinnehmbar, dass wir Kinder sehenden Auges von ihren Familien trennen. Wer das Kindeswohl ernst nimmt, darf den Familiennachzug nicht aussetzen. Jede Verzögerung, jede politische Hürde verschärft das Leid dieser Kinder. Die Bundesregierung muss jetzt handeln - im Sinne von Menschlichkeit und Verantwortung“,
erklärt Carsten Montag, Vorstand der Kindernothilfe.
Die Kindernothilfe verweist zudem auf die rechtliche Verpflichtung Deutschlands: Der Schutz der Familie ist im Grundgesetz ebenso verankert wie in der EU-Grundrechtecharta und der UN-Kinderrechtskonvention. Letztere fordert ausdrücklich, dass Anträge auf Familienzusammenführung human und beschleunigt bearbeitet werden. Eine erneute Aussetzung widerspricht diesen Prinzipien. Zudem erhöht die Verweigerung legaler Einreisemöglichkeiten den Druck auf Familienangehörige, riskante Fluchtrouten auf sich zu nehmen - etwa über das Mittelmeer. Die Kindernothilfe appelliert daher an die Bundesregierung und die Europäische Union, sichere und legale Wege der Migration zu schaffen, statt Familien weiter zu entzweien.
Quelle: Kindernothilfe e.V. vom 14.05.2025
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