GEAS

Kindernothilfe fordert Anpassungen bei Asylgesetz: Keine Haft für Kinder

Die Kindernothilfe fordert im Zuge der GEAS-Reform des Bundestags Anpassungen im Asylgesetz, um Haft und haftähnliche Unterbringungen für Kinder zu vermeiden. Sie argumentiert, dass solche Maßnahmen gegen Kinderrechte verstoßen und nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sind. Ein Gutachten unterstützt diese Position, indem es konkrete kinderrechtliche Schutzgarantien im Gesetzestext fordert.

30.10.2025

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstagmorgen über den Gesetzentwurf zur GEAS-Reform. Die Kindernothilfe befürchtet mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eine Verschärfung der Situation für geflüchtete Kinder und fordert dringend Nachbesserungen.

„Deutschland hat einen klaren Auftrag aus der Kinderrechtskonvention, alle Kinder zu schützen. Haft ist nicht mit dem Kindeswohl vereinbar“, sagt Judith Striek, Advocacy Officer bei der Kindernothilfe mit Blick auf den Gesetzentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform. Das Kindeswohl müsse im Fokus stehen. 

Der Gesetzentwurf geht nicht nur weit über den im vergangenen Jahr beschlossenen Entwurf, sondern selbst über die Vorgaben des EU-Rechts hinaus. So sollen unter anderem Haft und haftähnliche Unterbringungsmöglichkeiten für Schutzsuchende in Deutschland stark ausgeweitet werden – dabei sind Kinder nicht ausgenommen.

Die Kindernothilfe hat gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen ein Gutachten zu den kinderrechtlichen Aspekten der GEAS-Reform in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig: 

„Kinderrechtliche Schutzgarantien sollten möglichst konkret in den deutschen Gesetzestexten verankert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern. Doch stattdessen sehen die bisherigen Entwürfe Verschärfungen vor - etwa die Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung, sogar von Kindern. Diese Verschärfungen sind nicht nur unverhältnismäßig und verstoßen gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung des Gesetzgebers muss sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen”, 

so Prof. Constantin Hruschka, Rechtsexperte und Mitautor des Gutachtens.

Die Kindernothilfe appelliert daher an den Bundestag, den Gesetzentwurf im Sinne der Kinderrechte zu überarbeiten. „Es braucht vor allem verbindliche Standards für eine kindgerechte Unterbringung, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder sowie die Beibehaltung des Familienasyls“, sagt Judith Striek, „Familien auseinanderzureißen verletzt ganz klar den Schutzanspruch von Kindern.“

Quelle: Die Kindernothilfe vom 09.10.2025

Redaktion: Celine Richter