Recht
Kindernothilfe begrüßt Gesetzesentwurf zur Ratifizierung der Individualbeschwerde
Am 1. August hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für die Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. „Deutschland schafft damit die Möglichkeit, dem Individualbeschwerdeverfahren völkerrechtliche Verbindlichkeit zu geben und ebnet den Weg für die Verwirklichung von Kinderrechten weltweit“, freut sich Antje Weber, Kindernothilfe-Expertin für Kinderrechte.
03.08.2012
„Unserem Ziel, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte auf internationaler Ebene einzuklagen, sind wir dadurch entscheidend näher gekommen“, so Antje Weber zum Gesetzesentwurf für die Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention.
Bereits am 28. Februar 2012 hatte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder das Zusatzprotokoll in Genf unterzeichnet und damit ein wichtiges politisches Zeichen gesetzt. Das Protokoll sieht ein Individualbeschwerdeverfahren auf internationaler Ebene vor, das Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gibt, ihre Rechte einzuklagen, wenn nationale Rechtswege ausgeschöpft sind. Der UN-Kinderrechtsausschuss, der die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention überwacht, kann im Fall einer Beschwerde quasi-gerichtliche Entscheidungen fällen und den jeweiligen Staat zur Wiedergutmachung und Änderung von nationalen Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte auffordern. Alle Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen ermöglichen ein solches Verfahren, bislang fehlte es nur in der Kinderrechtskonvention. Diese Lücke wird durch das Zusatzprotokoll geschlossen.
„Entscheidend ist aber, dass es nicht bei der Unterzeichnung bleibt. Die Individualbeschwerde muss völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangen“, erläutert Weber das zweistufige Verfahren. „Dies geschieht erst durch die Ratifizierung. Damit erkennt Deutschland seine rechtliche Verpflichtung zur Erfüllung des Zusatzprotokolls an“. Mit dem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts ist der Weg dafür geebnet. „Nun muss der Bundestag dem Gesetzesentwurf zustimmen, anschließend kann der Bundespräsident die Ratifizierung durchführen“, zeichnet die Kindernothilfe-Referentin den weiteren Weg auf.
Insgesamt haben bislang 25 Staaten das Zusatzprotokoll unterzeichnet. Zuletzt setzten Argentinien (25.07.12) und Zypern (27.07.12) ihre Unterschrift unter das Dokument. Das Beschwerdeverfahren tritt in Kraft, wenn es von mindestens zehn Staaten ratifiziert wurde. „Erst dann haben Kinder und Jugendliche die reale Möglichkeit, ihre Rechte weltweit einzuklagen“, so Weber. Um sicherzustellen, dass diese zehn Ratifizierungen möglichst schnell erreicht werden, hat sich ein internationales Bündnis aus Kinderrechtsorganisationen gebildet, das Druck auf die Regierungen weltweit macht. „Noch hat kein Staat das Zusatzprotokoll ratifiziert, aber wir sind zuversichtlich, dass Deutschland die Ratifizierung nun tatsächlich vornimmt. Das wäre ein positives Signal auf internationaler Ebene und könnte weitere Staaten zur Ratifizierung motivieren“, zeigt sich Antje Weber optimistisch.
Quelle: Kindernothilfe e.V. vom 03.08.2012
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