Familie
Kindergrundsicherung – Faules Ei trotz schöner Verpackung
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
22.11.2023
Am 09. November 2023 hat sich der Deutsche Bundestag in Berlin in erster Lesung über die Einführung einer Kindergrundsicherung beraten. Damit der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV) das Vorhaben überhaupt weiter unterstützen kann, braucht es deutliche Verbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf.
Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende, sagt dazu:
„Alleinerziehende und ihre Kinder haben mit 42 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familienformen. Entgegen der erklärten Absicht der Bundesregierung wird die neue Kindergrundsicherung ihnen sogar Verschlechterungen bringen. Erstens droht für Kinder von Alleinerziehenden, die heute Kinderzuschlag beziehen, ein sattes Minus in der Haushaltskasse, wenn der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung künftig für Umgangstage gekürzt wird. Bei parallelem Wohngeldbezug ergeben sich zweitens Einbußen dadurch, dass Unterhalt ab einer bestimmten Höhe stärker auf den Zusatzbetrag angerechnet werden soll. Denn ein Kindeseinkommen verringert zwei Leistungen. 10 Euro mehr Unterhalt können Wohngeld und Kindergrundsicherung zusammen um mehr als 10 Euro reduzieren. Drittens soll der Erwerbsdruck auf Alleinerziehende verstärkt werden, indem der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für alle Schulkinder an ein elterliches Mindesteinkommen geknüpft wird. Das ist ungerecht für die betroffenen Kinder, zumal die Erwerbswünsche von Alleinerziehenden vielerorts an den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen scheitern.“
Jaspers sagt weiter:
„Wir fordern vom Deutschen Bundestag, die eingebauten Verschlechterungen für Alleinerziehende aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Im Haushalt der Alleinerziehenden muss für alle Tage des Monats Anspruch auf die Kindergrundsicherung bestehen. Für den Lebensunterhalt des Kindes beim anderen Elternteil ist ein Umgangsmehrbedarf einzuführen. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sind als Kindeseinkommen immer nur zu 45 Prozent auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung anzurechnen. Beim Unterhaltsvorschuss sind die verschärften Anspruchsvoraussetzungen zurückzunehmen.“
Die geplante Kindergrundsicherung soll aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag bestehen.
Die Stellungnahme des VAMV anlässlich der geplanten Anhörung zur Kindergrundsicherung im Familienausschuss finden Sie auf der Homepage des VAMV.
Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. vom 09.11.2023
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