Familienerholung

Kinderfreizeitbonus soll alle Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen erreichen

Dies fordert das Zukunftsforum Familie e.V. gemeinsam mit acht weiteren Verbänden in einem offenen Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch die Diakonie widmet sich dem Thema und fordert eine Absicherung der Finanzierung der Ferienstätten und des pädagogischen Personals.

30.09.2021

Nach den vielen Einschränkungen der Coronakrise bräuchten Familien mit kleinen Einkommen möglichst unbürokratische Unterstützung, um ihren Kindern Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen zu können. Derzeit erhielten jedoch vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren.

Der Anspruch auf den Bonus hänge davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gingen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das sei besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall. Zwar könne der Kinderfreizeitbonus für sie im Einzelfall auch über den Bezug von Kinderwohngeld gewährt werden. Für die unterzeichnenden Verbände sei allerdings unklar, wie vielen betroffenen Kindern dieser Weg tatsächlich den Bonus ermöglicht und wie viele von ihnen trotzdem leer ausgingen.

Alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften sollen den Bonus erhalten können

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fiel, sei erheblich: Zuletzt habe die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder ausgewiesen, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten.

Das Bündis fordert deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Kindern, die bisher keinen Kinderfreizeitbonus bekommen konnten, solle die Leistung unbürokratisch nachgezahlt werden.

Den offenen Brief (PDF) haben unter anderem das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, sowie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter unterschrieben.

Diakonie fordert geregeltere Finanzierung der Familienerholung

Auch die Diakonie kritisiert die fehlende Finanzierungssicherheit, jedoch auf Seiten der Ferienstätten mit ihrem entsprechenden pädagogischen Personal. Zwar gäbe es in einigen Bundesländern Individualzuschüsse, aber längst nicht in allen.

“Wir müssen das Finanzierungsdilemma der Erholung für Familien lösen. Einerseits wird erwartet, dass die Ferienstätten für Familien hohe qualitative Standards erfüllen, andererseits fehlt es an der dafür notwendigen langfristigen wirtschaftlichen Absicherung. Die Familienerholung muss endlich als Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und verlässlich gefördert werden. Insbesondere die Finanzierung der pädagogischen Fachkräfte muss gesichert sein“, so Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Die Diakonie appelliert daher an die künftige Bundesregierung, ihr Versprechen einzulösen, Familien auch über die Corona-Zeit hinaus besser in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. „Nur so können gerade auch stark belastete Familien mit kleinen Einkommen Kraft tanken, Orientierung bekommen und Impulse für ihren Alltag mit nach Hause nehmen“, so Loheide weiter.

Hintergrund

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Corona-Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern“ des Bundesfamilienministeriums, können Familien mit kleinen Einkommen und Angehörigen mit einer Behinderung von Oktober bis Ende Dezember 2022 eine Woche Urlaub machen und müssen nur zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen.

Quelle: zukunftsforum familie e. V. und Diakonie Deutschland vom 23.09.2021

Redaktion: Alena Franken

Back to Top