Diakonie
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz muss echte Veränderungen bringen

Am 29. Januar befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“. Dadurch soll der Kinderschutz deutlich verbessert, Kindern in Not intensiver geholfen und ein Einstieg in Inklusion verankert werden. Die Diakonie begrüßt die Richtung des Gesetzes, sieht allerdings Verbesserungsbedarf.
29.01.2021
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geht einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibt es hinter unseren Erwartungen zurück. Mehr Kooperation beim Kinderschutz, flächendeckende Ombudsstellen, bessere Beratung und mehr Beteiligung der Betroffenen – das unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien insbesondere in Notsituationen. Die Reform soll für Kinder in Pflegefamilien mehr Kontinuität und Stabilität der Lebensverhältnisse bringen. Doch dabei muss die besondere Bedeutung der Beziehung von Kindern zu ihren leiblichen Eltern besser berücksichtigt werden. Für Kinder mit einer Behinderung haben wir uns deutlich mehr erhofft.
Es wird zwar eine große Reform angestrebt, aber erst in sieben Jahren sollen alle Kinder Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht erhalten. Schon jetzt soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass sich an den Leistungen, dem Kreis der Leistungsberechtigten und die Kostenbeteiligung nicht ändern dürfe. Das ist ein Widerspruch. Eine Reform, die Probleme lösen soll, muss etwas ändern. Jetzt kommt die Stunde die Stunde des Parlaments. Die Abgeordneten haben die Chance, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nachzubessern. So kann es zu einer großen Reform werden, die einer Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung den Weg in die Zukunft weist.“
Hintergrund
Die gesetzlichen Vorschriften über den Kinderschutz sollen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz deutlich verbessert werden. Der rechtliche Rahmen für Kinder in Pflegefamilien wird weiterentwickelt. Beteiligungsrechte werden ausgebaut und Ombudsstellen flächendeckend eingeführt. Die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung sollen mittelfristig nachhaltig verbessert werden. Die inklusive Lösung – die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen bei den Jugendämtern – wird jedoch erst einmal vertagt. Sie soll erst im Jahr 2028 kommen und das auch nur dann, wenn bis dahin ein weiteres Reformgesetz zustande kommt, das die Grundlagen dafür schafft.
Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.01.2021
Materialien zum Thema
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Stellungnahme / Diskussionspapier
Careleaver e.V. – Handlungsleitfaden §41a SGB VIII (2022)
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Anleitung / Arbeitshilfe
Gemeinsam mit Eltern. Lücken füllen in der Pflegekinderhilfe.
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Zeitschrift / Periodikum
AFET Fachzeitschrift „Dialog Erziehungshilfe“ 1-2022
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Zeitschrift / Periodikum
Konstruktiv kooperieren im Kinderschutz - KJug 2-2022
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Monographie / Buch
Herausforderungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Empirische Erkenntnisse
Projekte zum Thema
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Therapeutisches Internat Sternstunden-Mattisburg am Chiemsee
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Medizinische Kinderschutzhotline
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Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V.
Fugees-Akademie
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Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel
STARKE KINDER KISTE! Das ECHTE SCHÄTZE! Präventionsprogramm
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