Berlin
Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen als Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen
Der Senat von Berlin setzt sich für die Aufnahme der Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und J 2 in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen ein. Diese Untersuchungen sind wichtig für die Gesundheit von Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft derzeit die Aufnahme der U 10 mit einer Entscheidung im Juli 2025.
01.08.2024
Auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, hat der Senat eine Stellungnahme zur Übernahme der Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und J 2 als Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte den Senat am 2. Mai 2024 dazu aufgefordert, sich dafür auf Bundesebene einzusetzen. Dort liegt die Zuständigkeit für die diesbezüglichen Regelungen.
Senatorin Dr. Czyborra:
„Wir müssen noch mehr für die physische und psychische Gesundheit unserer Jugendlichen tun – besonders, da die Folgen von Corona in der jungen Generation noch immer von Bedeutung sind. Ein wichtiges Instrument dafür ist die kostenseitige Absicherung des Angebots bei Jugendgesundheitsuntersuchungen, die Aspekte wie Übergewicht und Bewegungsmangel und ihre Folgen in den Fokus nehmen. Außerdem spielt auch die Prävention von Gebärmutterhalskrebs eine sehr wichtige Rolle. Der Senat wird die diesbezügliche Entscheidungslage auf Bundesebene weiter aufmerksam verfolgen und notfalls initiativ werden, um auch die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und J 2 im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung fest zu etablieren.“
Zuständig ist auf Bundesebene der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA legt die Kinder-Richtlinie und die Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie fest. Das Gremium hat am 17. August 2023 beschlossen zu prüfen, ob eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen neun und zehn Jahren (U 10) in die Kinder-Richtlinie aufgenommen und somit Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden soll. Das Gremium will dazu im Juli 2025 beschließen. Der G-BA berät die Definition der gesundheitlichen Ziele der U 10-Untersuchung. Erörtert werden Themen wie Übergewicht und Adipositas, körperliche Aktivität und Medienkonsum, psychische Entwicklung sowie die derzeit niedrige Schutzimpfungsquote gegen Humane Papillomaviren, die unter anderem für Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Die Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und J 2 sind derzeit keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sondern werden teils freiwillig übernommen. Diese Vorsorgeleistungen sind davon abhängig, bei welcher Kasse die Eltern versichert sind.
Der Senat wird den Ausgang des Prüfverfahrens im G-BA abwarten und gegebenenfalls seinerseits weiterführende Initiativen prüfen. Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus seine Stellungnahme in Form einer Mitteilung vor.
Quelle: Senatskanzlei Berlin vom 23.07.2024
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