Kinderrechte

Kinder müssen ihre Rechte kennen – UN-Kinderrechtskonvention in kindgerechter Fassung vorgestellt

Die Bundesregierung hat am 04.04.2019 bei den Vereinten Nationen in Genf den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes offiziell eingereicht. Zugleich ist der Bericht zur sogenannten UN-Kinderrechtskonvention in einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden. In Berlin diskutierte Bundesministerin Dr. Franzika Giffey mit 30 Schülerinnen und Schüler in einer offenen Schulstunde.

05.04.2019

In Genf reichte die Bundesregierung den Fünften und Sechsten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein und stellte den Bericht zugleich in einer kindgerechten Fassung der Öffentlichkeit vor. Für Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey ein Anlass, die Berliner Grundschule an der Marie, eine Kinderrechteschule des Deutschen Kinderhilfswerks, zu besuchen. In einer offenen Schulstunde diskutierte sie mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern der vierten bis sechsten Klasse über Kinderrechte und politische Beteiligung. Tenor: Kinder wollen mitreden, vor allem wenn es um ihre Zukunft geht.

Kinder müssen ihre Rechte kennen  

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte: „Ich möchte, dass wir Deutschland zu einem der kinderfreundlichsten Länder in ganz Europa machen. Der Staatenbericht zeigt anhand vieler Beispiele, dass wir auf einem guten Weg sind. Kinderrechte müssen aber auch im Alltag gelebt werden. Das setzt voraus, dass Kinder ihre Rechte kennen. Und dass Erwachsene die Meinung von Kindern berücksichtigen, wenn es um deren Interessen geht. Mit der kindgerechten Version des Staatenberichts sorgen wir dafür, dass Kinder und Jugendliche sich gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem Land umgesetzt werden. Sie erfahren darin zum Beispiel, dass wir beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht haben - im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Dafür arbeiten wir mit dem Bundesjustizministerium in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen. Es geht also nicht mehr um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wie‘. Spätestens bis Ende des Jahres 2019 wird die Arbeitsgruppe einen Vorschlag vorlegen.“

Vermittlung von Kinderrechten zu einem Leitgedanken machen

Der Staatenbericht, den das Bundeskabinett im Februar verabschiedet hat,  informiert auf insgesamt mehr als 400 Seiten umfassend über die wichtigsten Schritte zur Stärkung der Rechte von Kindern in Deutschland seit 2014. Auf Grundlage des Fünften und Sechsten Staatenberichts macht sich der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, ein Bild über die Fortschritte Deutschlands bei der Umsetzung der Kinderrechte und gibt Deutschland Empfehlungen für die weitere Umsetzung der Kinderrechtskonvention.

Das Projekt „Kinderrechteschule“ des Deutschen Kinderhilfswerks wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. In dem Projekt werden Schulen angeregt, die Vermittlung von Kinderrechten zu einem Leitgedanken zu machen. Dabei geht es vor allem darum, den Schülerinnen und Schülern einen konkreten Alltagsbezug zu den in der Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten zu vermitteln.

Hintergrund zur Kinderrechtskonvention

Das Menschenrechtsübereinkommen gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien:

  • das Diskriminierungsverbot,
  • das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung,
  • das Beteiligungsrecht und
  • der Vorrang des Kindeswohls.

In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit dem 5. April 1992. Deutschland hat sich damit verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44 der Kinderrechtskonvention regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen. Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Das Bundeskabinett hatte den Fünften und Sechsten Staatenbericht am 13. Februar beschlossen.

Den gesamten Staatenbericht (PDF, 4 MB) steht beim Bundesfamilienministerium als Download zur Verfügung. Dort findet sich auch die Fassung für Kinder und Jugendliche (PDF 11,9 MB).

Zur Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Erstellung des Staatenberichts informiert außerdem das Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland: www.netzwerk-kinderrechte.de

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2019

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