Kinderschutz

Kinder aus suchtbelasteten Familien brauchen besondere Unterstützung

In Deutschland sind etwa 20% der Kinder von elterlichen Suchterkrankungen betroffen. Diese Kinder erleben emotionale Anspannung, gestörte Bindungen und Gewalt, was das Risiko für eigene Suchtprobleme und psychische Störungen erhöht. Die Notwendigkeit sektorenübergreifender Zusammenarbeit zur Schaffung barrierefreier Hilfsangebote und eine bessere Vernetzung der Hilfssysteme ist daher dringend.

07.01.2026

In Deutschland wächst schätzungsweise jedes fünfte Kind in einer Familie auf, in der eine elterliche Suchterkrankungen vorherrscht. COAs (Children of Addicts) erleben oft eine versteckte Not: ständige emotionale Anspannung, gestörte Bindungen, Gewalt im Familiensystem und erhebliche schulische Belastungen. Die Folge ist ein erhöhtes Risiko für eigene Suchterkrankungen, psychische Störungen und Bildungsdefizite.
Worte aus dem Betroffenenalltag verdeutlichen die Lage: Emma (40) schildert, wie sie lernen musste, „zu funktionieren“, während Amanda (40) von Spannungen, Kritik und überhöhten Selbstansprüchen berichtet. Ella (17) beschreibt Schuldgefühle und Verantwortungsübernahme in der Familie. Leon (15) berichtet von alltäglicher Gewalt und Angst. Solche Erfahrungen bleiben oft unbeachtet, doch sie beeinflussen den gesamten Lebenslauf junger Menschen.

Präventions- und Unterstützungsbedarf bleibt groß

Angesichts dieser Belastungen wird deutlich, dass der Schutz und die Förderung betroffener Kinder eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind. Die zentrale Forderung lautet: Verbindliche, sektorenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Suchthilfe, Gesundheitswesen und Bildung, um faire Zugänge zu Präventions- und Hilfsangeboten zu schaffen und Barrieren abzubauen. Studien zeigen erhöhte Gesundheits- und Bildungskosten sowie langfristige Folgen, wenn Hilfsangebote fehlen oder versagen. Die Notwendigkeit niederschwelliger, barrierefreier Hilfsangebote; bedarfsorientierter, flächendeckender Angebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien; eine bessere Vernetzung der Systeme sowie die Förderung eines offenen Austauschs über Suchtproblematiken – unter Einbeziehung der Betroffenenperspektive – ist daher zwingend geboten. 
Für den Kinder- und Jugendschutz bedeutet dies, die Berücksichtigung von Kindern aus suchtbelasteten Familien im Rahmen der Prävention nach § 14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. engagiert sich hierfür im Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien (KipsFam).

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ), vom 10. Dezember 2025

Redaktion: Lena Gabert