Kinderschutz
Karnevalskostüme für Kleinkinder: Verschluckbare Teile und Schnüre vermeiden
Cowboy und Fee, Prinzessin und Indianer: Farbenfrohe Outfits sind gerade für kleine Kinder in der fünften Jahreszeit Pflicht. Beim Kauf gilt es für Eltern, besonders auf die Details zu achten.
15.02.2019
„Kostüme für Kinder bis 14 Jahre müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen , da sie als Spielzeug gehandelt werden“, sagt Hubert Mederer, Experte für Spielzeugprüfung bei TÜV Rheinland. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass sein Produkt die in der EU geltenden Vorschriften einhält. Ein spezielles Prüfzeichen für Karnevalkostüme gibt es nicht.
Keine Kordeln mit dreidimensionalen Verzierungen
„Chemikalien, Produktionsrückstände oder Konservierungsstoffe können, wie bei allen Kleidungsstücken, auch in Karnevalskostümen stecken“, weiß Hubert Mederer. Wer auf Nummer sicher gehen will, wäscht deshalb neue Textilien vor dem ersten Tragen. An der Verkleidung für Kleinkinder dürfen keine verschluckbaren Teile wie beispielsweise lockere Knöpfe oder Pailletten und Perlen vorhanden sein. Das gleiche gilt für lange Schnüre, Fransen und Kordeln. „Am besten beim Kauf schon sicherstellen, dass vor allem im Kopf-, Hals- und Brustbereich keinerlei Kordeln herabhängen. Auch am übrigen Kostüm sollten nur kurze Kordeln ohne dreidimensionale Verzierungen wie Kordelstopper abstehen“, so der TÜV Rheinland-Experte. Damit könnten Kinder in den Spalten von Spielplatzgeräten oder in Türen von anfahrenden Fahrzeugen hängen bleiben und sich verletzen.
Accessoires ohne Haken
Auch Eltern sollten sich vergewissern, dass Diademe, Säbel oder Sheriff-Sterne keine scharfen Ecken und Kanten besitzen, um Verletzungen auszuschließen. Das Zubehör muss möglichst bruchsicher sein, handelt es sich um ein Holzprodukt, sollten Eltern auf eine glatte Oberfläche ohne Splitter achten.
Quelle: TÜV Rheinland vom 15.02.2019
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