Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kabinett verschiebt die inklusive Reform der Kinder- und Jugendhilfe und setzt stattdessen auf eine Experimentierklausel. Der DBJR kritisiert dies als Rückschritt, da strukturelle Hindernisse bestehen bleiben. Positiv sind Anpassungen bei Regelungen für unbegleitete Minderjährige. Der Verband fordert Korrekturen im parlamentarischen Verfahren.

31.08.2026

Mit dem Gesetzentwurf wird die gesetzliche Verankerung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderungen faktisch auf unbestimmte Zeit verschoben. Statt die bereits seit mehreren Legislaturperioden vorbereitete inklusive Lösung umzusetzen, sieht der Kabinettsentwurf lediglich eine Experimentierklausel vor, mit der einzelne Kommunen die Gesamtzuständigkeit erproben können.

Der vorausgegangene Referent*innenentwurf hatte noch die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII vorgesehen. Mit dem nun beschlossenen Entwurf wird dieses Vorhaben nicht weiterverfolgt. Aus Sicht des DBJR ist dies ein erheblicher Rückschritt auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. 

Jugendverbände und Jugendringe arbeiten seit vielen Jahren daran, ihre Angebote inklusiv weiterzuentwickeln. Dabei stoßen sie immer wieder auf strukturelle Hindernisse, unter anderem durch unterschiedliche Zuständigkeiten, bürokratische Hürden und unzureichende Unterstützungssysteme. Der Gesetzentwurf geht zulasten junger Menschen und ihrer Teilhabemöglichkeiten. Der DBJR fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, im parlamentarischen Verfahren entsprechende Korrekturen vorzunehmen. 

Positiv bewertet der DBJR hingegen, dass die Bundesregierung auf die breite Kritik an verschiedenen Regelungen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (UMA) reagiert hat. Gegenüber dem Referent*innenntwurf wurde die problematische und teilweise diskriminierende Regelungen nicht weiter verfolgt. So ist unter anderem kein Bußgeldtatbestand gegenüber Minderjährigen mehr vorgesehen. Zudem soll klargestellt werden, dass medizinische Altersfeststellungen als erheblichen Eingriffe in die körperliche und psychische Unversehrtheit nur in begründeten Zweifelsfällen erfolgen können. 

Der DBJR wird kritisch die weiteren Regelungen prüfen, die nach Angaben der Bundesregierung der Steigerung von Effektivität und Effizienz der Kinder- und Jugendhilfe sowie einer stärkeren kommunalen Steuerungsfähigkeit dienen sollen. Dies gilt insbesondere für Ansätze, die auf Grundlage des Eckpunktepapiers „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen …“ entwickelt wurden und eine stärkere Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe auf infrastrukturelle Maßnahmen vorsehen. 

Der DBJR wird die nun anstehende fachliche und parlamentarische Debatte kritisch und konstruktiv begleiten und sich weiterhin für die Rechte, Teilhabe und Chancengerechtigkeit aller jungen Menschen einsetzen.

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Dieser Artikel wurde vom Deutschen Bundesjugendring am 17.08.2026 erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

Redaktion: Lena Gabert