Bundesregierung
Kabinett beschließt Entwurf für Kita-Qualitätsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 24. August den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weitentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
29.08.2022
Bundesfamilienministerin Lisa Paus:
„Heute ist ein guter Tag für die Chancengerechtigkeit in unserem Land. Denn Chancengerechtigkeit fängt mit der Kita an. Hier wird das Fundament gelegt: für Bildung, für eine gesunde Entwicklung und für soziale Teilhabe. Alle Kinder in Deutschland sollen die Chance auf gute frühkindliche Bildung haben, egal, wo sie wohnen, egal, ob ihre Eltern reich oder arm sind. Wir investieren deshalb allein in den kommenden beiden Jahren vier Milliarden Euro ganz gezielt in die Qualität der Kindertagesbetreuung und frühkindlichen Bildung: in qualifiziertes Fachpersonal, in gute Ausstattung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Und ganz explizit auch in die sprachliche Bildung. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz machen wir einen großen Schritt für mehr Qualität in Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland. Aber wir gehen noch weiter. Unser Ziel sind bis zum Ende der Legislaturperiode bundesweite Standards, damit die Qualität überall im Land gleichermaßen hoch ist.“
Sieben Handlungsfelder
Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:
- Bedarfsgerechtes Angebot,
- Fachkraft-Kind-Schlüssel,
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften,
- Starke Leitung,
- Sprachliche Bildung,
- Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung,
- Stärkung der Kindertagespflege.
Beiträge sozial gerechter gestalten
Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-Kita-Gesetztes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können, sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung (mind. 50 Prozent der Mittel) auf die sieben vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist. Zukünftig soll außerdem die Beitragsgestaltung sozial gerechter werden: Das Einkommen, die Anzahl der Geschwister und die Betreuungszeiten sollen bundesweit verpflichtende Staffelungskriterien für Kita-Beiträge sein. Familien mit geringem Einkommen, die etwa Sozialleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bleiben künftig bundesweit von den Beiträgen befreit.
Arbeitsgruppe entwickelt Vorschläge
Der nächste wichtige Schritt für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege wird das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung sein, das in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll. Dazu soll eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge entwickeln. Die Arbeitsgruppe tagt Ende August zum ersten Mal und wird sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis austauschen.
Zum Hintergrund
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz abgelöst, mit dem der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt hat. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.
Weitere Informationen zum bisherigen Gute-Kita-Gesetz und zur Verwendung der Bundesmittel finden Sie im aktuellen Gute-Kita-Bericht auf der Website des Bundesfamilienministeriums. Dort findet sich auch ein Infopapier (PDF: 190 KB) als Download.
Die vollständige Stellungnahme von Bundesfamilienministerin Lisa Paus findet sich ebenfalls auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.08.2022
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