Projekt „Laboratorium“

Jugendwerkstätten für den Einstieg in die Arbeitswelt

Der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung gelingt den meisten jungen Menschen problemlos. Manche brauchen jedoch Unterstützung. Ihnen hilft eine Qualifizierung in einer Jugendwerkstätte der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS). In dem Projekt „Laboratorium“ der Kontrapunkt gGmbH erhalten benachteiligte junge Menschen Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung in den Bereichen Bildende Kunst und Medien.

20.01.2021

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Junge Menschen in schwierigen Lebenslagen sollen die passgenaue und kontinuierliche Hilfe bekommen, die sie brauchen. Deshalb fördern wir Projekte der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Denn dort erhalten Jugendliche mit der individuellen sozialpädagogischen Betreuung eine reelle Chance auf einen optimalen Einstieg in die Arbeitswelt.“

Projekt „Laboratorium“

In dem Projekt „Laboratorium“ der Kontrapunkt gGmbH erhalten benachteiligte junge Menschen Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung in den Bereichen Bildende Kunst und Medien.

Der Träger Kontrapunkt gGmbH in München erhält für das Projekt „Laboratorium“ rund 510.000 Euro vom Bayerischen Sozialministerium.

„Wir haben in Bayern hervorragende Strukturen bei der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Allein 2019 haben wir jeweils mehr als 5 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds dafür zur Verfügung gestellt“, so Trautner. In AJS-Jugendwerkstätten wurden seit Beginn des aktuellen ESF-Förderzeitraums in 2014 über 2.500 junge Menschen qualifiziert oder ausgebildet. Dort werden sie auch individuell sozialpädagogisch betreut.

Über Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS)

Mit der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) nimmt der Freistaat Bayern sich jungen Menschen an, die besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden, um sie beruflich und sozial einzugliedern.

Zielgruppe der AJS sind junge Menschen mit besonderen Benachteiligungen/individuellen Beeinträchtigungen, die am Übergang von der Schule in Ausbildung, in das Erwerbs- und Arbeitsleben einer besonderen Unterstützung bedürfen (§ 13 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII).

Weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Sozialeministeriums zur Verfügung.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 15.12.2021

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