Jugendsozialarbeit

Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern gesichert

Die Jugendhilfeträger und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können für die kommenden Jahre fest mit der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeitern planen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales am Montag an die Landkreise und kreisfreien Städte versandt.

03.12.2013

Nach den Zuwendungsbescheiden stehen landesweit für die Jugendsozialarbeit im Jahr 3,45 Mio. Euro zur Verfügung. Das ist im Vergleich zu 2013 eine Steigerung um 370.000 Euro. Für die Schulsozialarbeit bekommen die Kreise und Städte 4,28 Mio. Euro, was eine Steigerung um mehr als 800.000 Euro gegenüber dem Vorjahr ausmacht.

"Die Landesregierung steht zu ihrem Wort: Jugend- und Schulsozialarbeit sind in Mecklenburg-Vorpommern in vollem Umfang gesichert", sagte Sozialministerin Manuela Schwesig am Freitag. "Für die Träger der Jugend- und Schulsozialarbeit ist es ein wichtiges Signal, dass ihre professionelle Arbeit uneingeschränkt weiter gehen kann. Aber vor allem für die Jugendlichen und Schüler ist es gut zu wissen, dass die Jugend- und Schulsozialarbeiter weiter im Einsatz für sie sind." Mit den Mitteln ist die Mitfinanzierung des Landes für 180 Jugendsozialarbeiter und 225 Schulsozialarbeiter gesichert. Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden über die Verwendung der Mittel.

Die Bescheide enthalten für die Jahre 2015, 2016 und 2017 eine weitere Inaussichtstellung von Zuwendungen in vergleichbarer Höhe. Dadurch können Jugend- und Schulsozialarbeiter auch mehrjährige Verträge erhalten. Die Höhe der Zuwendungen ist abhängig von der dann in dem jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt lebenden Anzahl von 10- bis 26-Jährigen und der Höhe des für diese Jahre feststehenden Gesamtbudgets.

"Schul- und Jugendsozialarbeit ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und kann deshalb nur von Fachkräften gestaltet werden, die auch anständig verdienen", sagte Schwesig. "Deshalb sind in den Zuwendungsbescheiden klare Kriterien geregelt." Fachkräfte dürfen nur mit einer einschlägigen pädagogischen Ausbildung aus diesem Programm mitfinanziert werden. Sie müssen mindestens 80 Prozent eines entsprechenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst verdienen. Die Fachkräfte müssen einen Arbeitsvertrag von mindestens 35 Wochenstunden haben. Selbstverständlich sind Teilzeitvereinbarungen auf Wunsch des Beschäftigten möglich.

Ministerin Schwesig stellte zudem in Aussicht, dass Schulsozialarbeit auch aus dem in den Koalitionsverhandlungen in Berlin beschlossenen Paket über 6 Mrd. Euro für Kitas, Schulen und Universitäten finanziert werden könne.

Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales ist seiner Zusage gerecht geworden, noch zum Ende dieses Jahres die Fördermittel für die Fachkräfte auszureichen und sorgt so dafür, dass die Arbeitsplätze für die Jugend- und Schulsozialarbeiter erhalten und ausgebaut werden. Gleichzeitig erwartet das Ministerium von den Landkreisen und kreisfreien Städten, dass sie ihre Zuschüsse ebenso zügig ausreichen und für einen mehrjährigen Zeitraum bis 2017 in Aussicht stellen.

Darüber hinaus werden im Jahr 2014 mindestens 75 Schulsozialarbeiter aus nicht verbrauchten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes gefördert. Für diese Stellen ist keine Kofinanzierung der Kommunen erforderlich.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 03.12.2013

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