Kinderrechte

Jugend- und Familienministerkonferenz stimmt für Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat sich am 17.05.2019 einstimmig für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen. Außerdem beriet das Fachgremum der Länder in Weimar über die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes, Fragen des Unterhaltsvorschusses sowie weitere grundsätzliche Fragen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik.

21.05.2019

Bei ihrem Treffen in Weimar verständigten sich die Jugend- und Familienminister aller 16 Bundesländer darauf, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Damit sollen die Interessen der Kinder stärker bei staatlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung und eine Arbeitsgruppe soll bis Ende des Jahres Vorschläge für eine Verfassungsänderung ausarbeiten.

Im Anschluss an die Sitzung begrüßte der schleswig-holsteinische Familien- und Jugendminister Heiner Garg  den einstimmigen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und betonte: „Das ist ein deutliches Votum für die Stärkung von Kindern in Deutschland. Ich freue mich über den einstimmigen Beschluss, der einen wichtigen Impuls für den laufenden Prozess auf Bundesebene geben wird. Es ist Zeit, dass Kinderrechte ins Grundgesetz kommen!“ Schleswig-Holstein hatte den Antrag gemeinsam mit anderen Ländern gestellt.

Wichtiger Schritt zur Stärkung der Kinder

Minister Garg will mit dem gemeinsamen Vorstoß die rechtliche Position von Kindern stärken und das Bewusstsein von Erwachsenen schärfen, Kinderrechte besser wahrzunehmen. Die Aufnahme sei ein Beitrag, Kinderschutz und die Sicherheit vor Gewalt auszubauen. Zudem solle mit dem Schritt die Aufmerksamkeit aller öffentlichen Aufgabenträger für Kinderrechte gefestigt und Vollzugsdefiziten besser entgegengewirkt werden können.

Mit der ausdrücklichen Normierung der Kinderrechte im Grundgesetz soll darüber hinaus die völkerrechtliche Vorgabe der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt werden, nachdem diese bereits im Jahr 1992 durch den Bundestag ratifiziert wurde. Da das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die höchste Instanz in gesellschaftlichen, politischen und juristischen Diskussionen ist, sollen dort die Grundprinzipien des Übereinkommens verankert werden.

Unterhaltsvorschuss kommt da an wo er gebraucht wird

Auch die Hamburger Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Dr. Melanie Leonhard äußerte sich nach der Sitzung positv: „Die Kinderrechte sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden! Mit diesem Beschluss, den wir als fachlich zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder heute einstimmig gefasst haben, senden wir ein wichtiges politisches Signal.“

Sie ging außerdem auf die Debatte über den Unterhaltsvorschuss ein. „Das Unterhaltsvorschussgesetz sorgt dafür, dass Alleinerziehende auch dann unterstützt werden, wenn ein Elternteil nicht zahlt. Seit 2017 wird der Unterhaltsvorschuss länger gezahlt. Das ist familienpolitisch sehr zu begrüßen – denn das Geld kommt direkt an, wo es gebraucht wird. Es hilft, dass Kinder nicht in Armut aufwachsen müssen. Allerdings sind die zusätzlichen Kosten bislang vor allem von den Ländern zu tragen. Die Länder werden deshalb mit dem Bund Gespräche aufnehmen, wie wir zu einer angemessenen Kostenaufteilung kommen können.“

Junge Menschen für Europa begeistern

„Für junge Menschen ist Europa mehr und mehr selbstverständlich. Umso mehr gilt es, sie weiter für Europa zu begeistern – und gleichzeitig ihre Lebenssituation zu verbessern: Dafür sehe ich die EU-Jugendstrategie als zwingend erforderlich an. Bund und Länder müssen bei der Umsetzung zielgerichtet zusammenarbeiten,“ ergänzt die Hamburger Senatorin.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Sie berät und beschließt über wichtige sowie grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem Initiativen zur Unterstützung von Alleinerziehenden, die Frage der Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz sowie die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sowie eine Fachkräfteinitiative zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern.

Weitere Informationen zur Jugend- und Familienministerkonferenz am 16./17. Mai 2019 in Weimar stehen in Kürze online zur Verfügung: www.jfmk.de/beschluesse

Weitere Informationen

Im Vorfeld der Sitzung der Jugend- und Familienminister hatten sich mehrere Institutionen zu Wort gemeldet. So hatte der schleswig-holsteinische Landesjugendhilfeausschuss gefordert, die Kinderrechte entsprechend der UN-KRK in vollem Umfang im Grundgesetz verankern.

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. äußerte sich entsprechend und fordert eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung müsse gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Das Kinderhilfswerk hatte auch ein Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt.

Der Deutsche Kinderschutzbund e.V. wertete den einstimmigen Beschluss als ein wichtiges Signal an die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern und fordert ebenfalls den Vorrang des Kindeswohls und die ausdrückliche und vollumfängliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. 

Weitere Informationen zur Debatte um die Kinderrechte ins Grundgesetz finden sich außerdem im Themenschwerpunkt Kinderrechte auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg vom 17.05.2019

Back to Top