Nordrhein-Westfalen
Interessenbekundungsverfahren für neue Kinderschutzprofessur gestartet


NRW startet ein Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung einer neuen Professur für Kinderschutz und Kinderrechte. Ziel ist es, Fachkräfte besser auszubilden, Forschung zu fördern und den Kinderschutz in Studiengänge zu integrieren. Hochschulen können bis zum Oktober Konzepte einreichen.
19.08.2024
Die Aufdeckung vieler Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren ist erschreckend und unterstreicht, wie wichtig die Vermittlung von Wissen und Aufklärung über konkrete Gefährdungssituationen und einen möglichen Umgang mit diesen ist. Gut ausgebildete Fachkräfte sind dabei zentral für einen wirksamen und nachhaltigen Kinderschutz.
Mit der Einrichtung einer neuen Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen wird ein bedeutender Schritt unternommen, um Fachkräften in Theorie und Praxis Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen zu vermitteln und ihnen den Mut und die nötigen Kompetenzen zu vermitteln, diesen auch professionell nachzugehen. Die neue, von der Landesregierung geförderte Professur trägt damit maßgeblich zur Stärkung des Kinderschutzes und der Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen bei.
Ziel der neuen Professur ist es, an einer Hochschule des Landes Forschung und Lehre sowie den wissenschaftlichen Austausch zu diesen Themen zu stärken, den Austausch über Kinderschutzthemen in relevanten Studiengängen weiter auf- und auszubauen, die bestehenden Kinderschutzstrukturen in Nordrhein-Westfalen einzubinden sowie das Wissen in die Breite der Gesellschaft zu tragen. Das Verfahren richtet sich an die staatlichen und staatlich refinanzierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Für eine Bewerbung ist ein zweistufiges Verfahren zu durchlaufen
In der ersten Verfahrensstufe ist durch die staatlichen und staatlich refinanzierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften über die Hochschulleitung eine Interessenbekundung an das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) zu übersenden. Je Hochschule darf nur ein Beitrag eingereicht werden. Die Teilnehmenden dieses Verfahrens müssen hinreichende Expertise im Themengebiet Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik in der Kinder- und Jugendhilfe und dem Themenkomplex Kinderschutz und Kinderrechte nachweisen. Die Bewerbung soll ein umfassendes Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Professur beinhalten. Das Konzept soll darlegen, wie die Themen Kinderschutz und Kinderrechte in bestehende Studiengänge integriert werden können, wie interdisziplinäre Ausrichtungen und Kooperationen gefördert werden sollen und welche Entwicklungsperspektiven für die Forschung bestehen. Ferner soll dargestellt werden, wie der Transfer von Forschungsergebnissen sowohl fachöffentlich und anwendungsbezogen, als auch in die Breite der Gesellschaft erfolgen kann. Zudem soll die neue Professur Promotionen im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte ermöglichen.
In der zweiten Verfahrensstufe erhalten ausgewählte Hochschulen die Gelegenheit, ihre Konzepte einem Begutachtungsgremium zu präsentieren, welches anschließend eine Empfehlung ausspricht. Staatliche und staatlich refinanzierte Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind bis zum 25. Oktober 2024 dazu eingeladen, Konzepte zu einreichen.
Quelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.08.2024
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