Queere Community

Bulgarien kriminalisiert LSBTIQ*-Schulaufklärung

Die Bulgarische Regierung hat im Schnellverfahren ein Gesetz verabschiedet, welches die Aufklärung über queere Lebensweisen an Schulen und Vorschulen verbietet. Fehlende Aufklärung kann bei queeren Kindern- und Jugendlichen zu psychischem Druck führen. Außerdem besteht die Gefahr einer weiteren Einschränkung der Rechte queerer Menschen.

12.08.2024

Am 07.08.2024 hat die Regierung Bulgariens im Schnellverfahren ein Gesetz verabschiedet, das Aufklärung über die Lebensweisen und die Gleichwertigkeit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie aller queeren Menschen (LSBTIQ*) an Schulen und Vorschulen verbietet. Dazu erklärt Mikhail Tumasov aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Wir solidarisieren uns mit der LSBTIQ*-Gemeinschaft vor Ort und den Protesten. Kindern und Jugendlichen den altersgerechten Zugang zu Aufklärung über LSBTIQ* zu verwehren, führt nachweislich bei LSBTIQ* Kindern und Jugendlichen zu psychischem Druck. Aufklärung schützt alle Kinder vor sexualisierter Gewalt und ist deshalb essenziell. „Wiederholt nicht den Weg Russlands“ stand nach Medienberichten auf den Schildern der Demonstrierenden gegen das Gesetz. Wir können nur unterstreichen, dass Bulgarien nicht mit diesem Weg fortfahren darf. Das in Bulgarien verabschiedete sogenannte „Anti-Propaganda-Gesetz“ folgt ganz klar dem russischen Vorbild, wo ein ähnliches Gesetz bereits 2013 eingeführt wurde. Seitdem wurde die LSBTIQ*-Community dort Schritt für Schritt immer weiter entrechtet. Das außergewöhnliche Schnellverfahren, in dem das Gesetz verabschiedet wurde, verdeutlicht nochmal das rigorose Vorgehen der bulgarischen Regierung. Jetzt müssen die deutsche Bundesregierung und Europäische Union klar dazu Stellung beziehen und deutlich machen: Ein „Anti-Propaganda-Gesetz“ steht im eindeutigen Widerspruch zu den im Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta verbrieften Menschenrechten. Zudem sprechen auch der europäische Wertekanon und wissenschaftliche Erkenntnisse dagegen. Sollte die bulgarische Regierung nicht einlenken, müssen Mittelstreichungen wie gegen Ungarn in Betracht gezogen werden. Gegen Mitgliedsstaaten, die die Menschenrechte von LSBTIQ* immer weiter aushöhlen und eine Polarisierung vorantreiben, sollten jegliche verfügbaren Instrumente, wie die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens, eingesetzt werden.“

Quelle: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. vom 08.08.2024

Redaktion: Zola Kappauf

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