Europa

Integration von Migranten: EU-Kommission startet Konsultation und schreibt Expertengruppe aus

Die Europäische Kommission hat eine EU-weite öffentliche Konsultation dazu gestartet, wie die Integration und soziale Inklusion von Migrant(inn)en und Menschen mit Migrationshintergrund auf EU-Ebene gefördert werden kann. Zudem stellt sie eine Expertengruppe zusammen, die sich an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im Bereich Migration, Asyl und Integration beteiligen soll.

23.07.2020

Ziel der EU-Kommission ist es, Migrantinnen und Migranten, Asylsuchende und Flüchtlinge einzubeziehen, damit politische Strategien wirksamer gestaltet werden und besser auf die Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet sind.

Isolation und Ausgrenzung verhindern

EU-Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas erklärte dazu: „Wenn sich Menschen in Europa niederlassen, ist es wichtig, dass sie dieselben Rechte und Pflichten haben, wie alle anderen auch. Sie benötigen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Bildung und Beschäftigung, damit sie ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen können. Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist in unser aller Interesse. Dadurch werden starke und harmonische Gemeinschaften gefördert und unerwünschte Isolation und Ausgrenzung verhindert. Mit dieser Konsultation und der Expertengruppe wollen wir diejenigen, die im Zentrum unserer politischen Strategien stehen, an der Politikgestaltung beteiligen. Das gehört zur europäischen Lebensweise.“

Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: „Die COVID-19-Krise hat einmal mehr gezeigt, dass Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge einen entscheidenden Beitrag zu unseren Gesellschaften leisten. Dennoch haben viele von ihnen in ganz Europa immer noch Probleme bei der Wohnungssuche, dem Zugang zu Bildung und Beschäftigung oder zur Gesundheitsversorgung. Wir müssen unsere Anstrengungen zur Integration auf EU-Ebene intensivieren. Ich rufe alle Interessenträger und insbesondere Migrantinnen und Migranten, Asylsuchende und Flüchtlinge auf, sich an dieser Konsultation zu beteiligen und mit uns gemeinsam die künftigen Maßnahmen zur Integration zu gestalten, die dazu beitragen können, die Lebensqualität zu verbessern und unsere Gesellschaften solidarischer und inklusiver zu gestalten.“

Interessensträger aller Ebenen sind aufgerufen sich zu beteiligen

Mit dieser Konsultation und der Expertengruppe möchte die Kommission Beiträge von einem breiten Spektrum von Interessenträgern einholen, unter anderem von nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozial- und Wirtschaftspartnern, Unternehmen, Anbietern der allgemeinen und beruflichen Bildung, Hochschulen, Kultur- und Sportorganisationen, Migrantenorganisationen und Privatpersonen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Ausarbeitung des von der Kommission in ihrem Arbeitsprogramm angekündigten Aktionsplans für Integration und Inklusion einfließen.

Die öffentliche Konsultation wird in allen Amtssprachen der EU bis zum 21. Oktober 2020 verfügbar sein. Die Ausschreibung zur Einreichung von Bewerbungen für die Expertengruppe der Kommission zur Beratung zum Thema Migration läuft bis zum 21. September.

Hintergrund

Eine gute Migrationssteuerung in Europa kommt Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft zugute. Die Integration und soziale Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund trägt entscheidend zum kulturellen Austausch und zum Zusammenhalt der Gemeinschaft bei. Damit können auch Kompetenzlücken geschlossen, Arbeitskräfteknappheit behoben und die Wirtschaft insgesamt angekurbelt werden. Derzeit sind zu viele Migrantinnen und Migranten in der EU mit Arbeitslosigkeit, fehlenden Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten und begrenzten Sozialkontakten innerhalb ihres breiteren Umfelds konfrontiert. Diese Herausforderungen könnten durch geeignete öffentliche Maßnahmen in Chancen umgewandelt werden.

Die Verantwortung für die Integrationspolitik tragen hauptsächlich die Mitgliedstaaten. Die EU hat jedoch eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Anreize für nationale Behörden sowie lokale und regionale Behörden und die Zivilgesellschaft zu schaffen und diese bei ihren Bemühungen zur Förderung der Integration zu unterstützen. Dazu zählen auch der gezielte Einsatz von Fördermitteln und anderen Instrumenten zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts über Mitgliedstaaten hinweg. Die Kommission hat 2016 einen Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen auf den Weg gebracht, der fünfzig Maßnahmen zur Förderung der Integration umfasste.
Die Kommission von der Leyen wird einen Aktionsplan für Integration und Inklusion vorlegen. Dieser wird den Ergebnissen der Konsultation und der Beratergruppe Rechnung tragen.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission vom 22.07.2020

Back to Top