Inklusion
Inklusionspreis im Saarland – Bewerbungen von Arbeitgebern bis 31. Oktober
![Grüne Spielfiguren stehen im Kreis um eine rote Spielfigur Grüne Spielfiguren stehen im Kreis um eine rote Spielfigur](/fileadmin/_processed_/4/3/csm_Fotolia_42927062_Subscription_XL_fc771da667.jpg)
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie schreibt in diesem Jahr bereits zum 15. Mal den Inklusionspreis für private und öffentliche Unternehmen aus, die beispielhaft Menschen mit Behinderung beschäftigen. Der Begriff der Inklusion stellt Menschen mit Behinderung in die Mitte der Gesellschaft.
14.09.2017
„Wir wollen ein inklusives Saarland gestalten, in dem alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können“, erklärt Sozialministerin Monika Bachmann. „Die Integration in den Arbeitsmarkt ist sowohl Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Persönlichkeit, als auch die Basis für eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung. Ich wünsche mir, dass auch in diesem Jahr wieder viele Firmen teilnehmen.“
Der Inklusionspreis richtet sich an private und öffentliche Unternehmen und Dienststellen, die in den letzten drei Jahren beispielhafte Projekte und Aktionen zur Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung, zur Weiterbeschäftigung von leistungsgewandelten Mitarbeitenden oder zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durchgeführt haben. Bisher haben sich mehr als 270 Firmen aller Größenordnungen beworben. 50 von Ihnen konnten ausgezeichnet werden.
Das Engagement zählt:
Ob Institution, Organisation, Unternehmen oder eine einzelne Person – jeder, der eine gelungene Integration von Menschen mit Behinderung in ihren beruflichen Alltag beispielhaft umgesetzt hat, ist aufgefordert, sich zu bewerben.
Preise
Die Preisträger erhalten jeweils eine Urkunde und die Berechtigung, drei Jahre lang öffentlich bei Werbemaßnahmen und Pressemitteilungen mit dem Preis zu werben. Das Preisgeld von 1.500 Euro erhalten lediglich die privaten Arbeitgeber. Dieses ist ausschließlich zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu verwenden.
Die Bewerbung ist bis zum 31. Oktober 2017 möglich. Weitere <link https: www.saarland.de external-link-new-window zu preis und>Informationen zum Preis und Bewerbungsverfahren stehen auf der Webseite des saarländischen Sozialministeriums zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes vom 11.09.2017
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