Kindertagesbetreuung
Informationspapier zur Aufsichtspflicht gibt Praxishinweise
Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag. Das Informationspapier „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten.
27.03.2023
Das Papier soll in der Praxis eine bessere Orientierung und Sicherheit schaffen, denn dies brauchen Kitateams für eine gute Arbeit im Alltag. Der Leitfaden wurde gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erstellt. Es behandelt grundsätzliche Fragen zum Personaleinsatz, zur Gefährdungsbeurteilung und zu haftungsrechtlichen Konsequenzen. Gerade in Zeiten, in denen es zunehmend schwieriger werde, gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Zahl zu finden, tauchen diese Fragen häufiger auf. Insbesondere an Orten, wo Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen, ist es für zentral, mit Vertretungskräften zu arbeiten. Sie können dabei helfen, das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zu sichern und das pädagogische Fachpersonal zu entlasten. Dies ist herausfordernd und ein Baustein, um die Kita-Landschaft dabei zu unterstützen, stellt der Leitfaden dar.
Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung führte aus:
„Kinder müssen vor Gefahren beschützt werden. Hierfür ist die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht in der Kita wesentlich. Dabei ist es wichtig, die Kinder so zu begleiten, dass sie ihre Persönlichkeit und ihre Fähigkeiten in einem geschützten Umfeld entwickeln können. Das gemeinsame Papier soll allen in der Kita Tätigen ein Stück Sicherheit dabei geben zu beurteilen, durch welche Personen und in welcher Form die Aufsicht der Kinder erfolgt. Dann können der Alltag und die pädagogische Arbeit gut und sicher gestaltet werden.“
Unter anderem verdeutlicht das Informationspapier, dass nicht allein die Qualifikation der Person, die Aufsicht führt, entscheidend für die Gewährleistung der Aufsichtspflicht ist. Wichtig zur Beurteilung sind auch Faktoren wie die Persönlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die konkrete Situation, die Anzahl der Kinder oder die Räumlichkeiten. Das Papier gibt Orientierung, entbindet aber Träger und Leitung nicht von den erforderlichen Entscheidungen. Denn diese können nur anhand der konkreten Gegebenheiten vor Ort getroffen werden.
Weitere Informationen
Der Leitfaden kann auf der Website des Kita-Servers eingesehen werden. Am 16. Mai 2023 findet eine gemeinsame kostenlose Online-Veranstaltung des Ministeriums für Bildung, des Landesjugendamtes und der Unfallkasse statt, die sich an Trägervertretungen, Trägerinnen und Träger von Kindertageseinrichtungen, Leitungskräfte, pädagogische Fachkräfte, Fachberatungen, Auszubildende und Studierende richtet. Auf der Website der Unfallkasse Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Registrierung. Die Veranstaltung findet auf der Plattform Zoom statt.
Quelle: Ministerium für Bildung vom 17.03.2023
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