Baden-Württemberg
Gute Standards für die Kleinsten setzten
Baden-Württemberg unterzeichnet als zweites Bundesland die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes des Bundes. Die gesamten Mittel werden in die Verbesserung der Kita-Qualität investiert. Investitionen in die frühkindliche Bildung sind Investitionen in die Zukunft.
21.06.2023
Am Freitag unterzeichneten die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Ekin Deligöz, und der Staatssekretär im Kultusministerium Baden-Württemberg, Volker Schebesta, die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes.
Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
„Das KiTA-Qualitätsgesetz ist eine echte Investition in die Zukunft. Dabei arbeiten Bund und Länder Hand in Hand für eine gute frühkindliche Bildung für alle. Der Bund stellt den Ländern bis 2024 rund vier Milliarden Euro bereit. Diese Investitionen in die frühkindliche Bildung sind heute so wichtig wie nie zuvor. Vielerorts kämpfen Kitas mit Personalengpässen und müssen zuweilen sogar das Betreuungsangebot einschränken. Klugerweise investiert das Land die Bundesgelder auch in Maßnahmen der Fachkräftegewinnung. Ich danke dem Land, denn mit dem heute unterzeichneten Vertrag verpflichtet sich Baden-Württemberg, sämtliche Mittel in die Verbesserung der Qualität zu investieren. Davon können alle KiTa-Kinder profitieren!"
Volker Schebesta, Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg:
„Wir wissen alle – auf den Anfang kommt es an! Und hierfür braucht es die vereinten Kräfte aller Ebenen. Wir investieren deshalb mit dem Kita-Qualitätsgesetz in Baden-Württemberg in die Leitungszeit, um die pädagogische Arbeit zu stärken, unterstützen die Träger der Einrichtungen in ihren Bemühungen um die Anwerbung von Fachkräften und verstärken unsere Bemühungen um eine hochwertige Sprachförderung schon bei den Kleinsten.“
KiTa-Qualitätsgesetz
Derzeit verhandelt der Bund mit jedem Bundesland darüber, welche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung das Land in 2023 und 2024 umsetzen und wie es die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen wird. Baden-Württemberg ist das zweite Bundesland nach Bremen, mit dem der Vertrag zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet wurde.
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder hierzu in den nächsten zwei Jahren mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz gibt vor, dass die Maßnahmen, die die Länder mit den Bundesmitteln umsetzen, überwiegend in denjenigen Handlungsfeldern ergriffen werden sollen, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu zählen beispielsweise die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, die Stärkung der Kita-Leitungen oder auch die Förderung der sprachlichen Bildung. Die Länder wählen ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anhand ihrer jeweiligen Bedarfe und der individuellen Situation der Kindertagesbetreuung im Land aus. Hieraus ergeben sich entsprechend unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in den Ländern.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 07.06.2023
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