Corona-Aufholprogramme

Gleiche Bildungschancen für alle Kinder nachhaltig verwirklichen

Für das Deutsche Institut für Menschenrechte gehört zum Menschenrecht auf Bildung nicht nur die Entwicklung prüfbarer und in der Arbeitswelt verwertbarer Kompetenzen, sondern auch gesellschaftliche Teilhabe und die Entfaltung der Persönlichkeit. Das Institut plädiert dafür, dies bei der Umsetzung von Aufholprogrammen an Schulen zu berücksichtigen und außerdem gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu verwirklichen.

23.06.2021

Anlässlich der Debatte um Aufhol- und Unterstützungsprogramme für Schüler/-innen in den Sommerferien erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Die für die Sommerferien und das neue Schuljahr geplanten Aufhol- und Unterstützungsprogramme für Kinder und Jugendliche sollten die psychosoziale, emotionale und körperliche Entwicklung ebenso in den Blick nehmen wie das Aufholen von Lernrückständen. Zum Menschenrecht auf Bildung gehören nicht nur die Entwicklung prüfbarer, in der Arbeitswelt verwertbarer Kompetenzen, sondern gerade auch die Entfaltung der Persönlichkeit und die Förderung gesellschaftlicher Beteiligung. Kinder haben zudem ein Recht auf Spiel und Freizeit und müssen sich von den schwierigen Pandemiebedingungen erholen können. Neben der Schule sollten deshalb ebenso Kitas, Kindertreffpunkte und Jugendzentren in die Programme einbezogen werden.

Gleiche Bildungschancen für alle

Wir begrüßen, dass die Politik mit den Unterstützungsprogrammen der Bildungsbenachteiligung entgegenwirken will. Diese Bildungsnachteile existierten bereits vor der Covid-19-Pandemie und wurden durch sie aufgezeigt und verschärft. Jetzt sollte die Gelegenheit genutzt werden, um für alle Kinder und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu verwirklichen. Dafür müssen die unterschiedlichen Dimensionen von Diskriminierung in der Bildung angegangen werden, etwa Diskriminierung aufgrund von sozioökonomischen Verhältnissen, fehlenden Sprachkenntnissen, Migrations- und Fluchtgeschichte oder Behinderung. Um betroffenen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen, müssen beispielsweise digitale Angebote weiterentwickelt, Unterstützungsangebote wie Förderunterricht, Lernbegleitung und Hausaufgabenhilfen ausgebaut und pädagogische Fachkräfte in Bezug auf Diskriminierungsschutz und Menschenrechtsbildung aus- und weitergebildet werden.“

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 21.06.2021

Redaktion: Silja Indolfo

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