Diskriminierung
GEW: „Rechtlicher Schutz gegen Queerfeindlichkeit notwendig“
Die GEW fordert einen umfassenden rechtlichen Schutz queerer Menschen durch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Queerfeindliche Angriffe und Diskriminierung, auch in Bildungseinrichtungen, nehmen zu. Kritikpunkte sind unzureichende Beschwerdestellen, fehlende flächendeckende Umsetzung und mangelnde Bekanntheit.
02.07.2026
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich für einen umfassenden rechtlichen Schutz für queere Menschen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stark.
„Queere Menschen sind in Deutschland und weltweit zunehmend Angriffen, Beleidigungen und Ausgrenzung ausgesetzt – auch an Bildungseinrichtungen. Da müssen wir ein Stoppschild setzen. Denn ein respektvoller und friedlicher Umgang miteinander und eine vielfältige Gesellschaft sind Grundlage einer starken, funktionierenden Demokratie in der Bundesrepublik“,
sagte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik, am Sonntag, 17.05.2026 mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter-, Trans*-, Asexuellen- und Queerfeindlichkeit (IDAHOBITA).
20 Jahre nach der Einführung des AGG bleibe der Reformvorschlag des Bundeskabinetts hinter den gesellschaftlichen Erfordernissen zurück. Es fehlten organisatorische, personelle und verfahrensrechtliche Mindestanforderungen der im AGG vorgegebenen Beschwerdestellen. Zudem seien diese längst nicht flächendeckend eingerichtet worden. Dort, wo es Beschwerdestellen gibt, seien diese den Beschäftigten häufig nicht hinreichend bekannt oder würden nicht als ausreichend transparente, verlässliche und unabhängige Anlaufstellen wahrgenommen. „Der Reformvorschlag geht auf diese Schwachstellen in der Praxis nicht ein“, betonte Breidenich.
Das GEW-Vorstandsmitglied forderte nicht allein die Eingrenzung, sondern die Streichung der so genannten Kirchenklausel. Entlassungen oder Nichteinstellungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität dürften nicht rechtlich legitimiert werden. „Eine solche Ausnahmeregelung gefährdet queere Beschäftigte in Kitas und sozialpädagogischen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, aber auch an kirchlichen Schulen und Hochschulen“, unterstrich Breidenich.
Die in Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Sachsen in Bildung und Verwaltung geltenden Verbote einer geschlechterinklusiven Sprache seien verfassungswidrig. Um gegen diese staatlich angeordneten Diskriminierungen vorgehen zu können, sollte nicht allein der individuelle Rechtsweg, sondern eine kollektive Rechtsvertretung möglich sein. Ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Antidiskriminierungsverbände seien dringend erforderlich.
Weitere Informationen der GEW sind hier zu finden.
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 17.05.2026
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