Ganztagsförderung
GEW: „Ganztag ohne halbe Sachen: Rechtsanspruch braucht Qualitätsgarantie“
Die GEW begrüßt den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab 1. August, fordert aber verbindliche Qualitätsstandards, qualifiziertes Personal, dauerhafte Finanzierung und gleiche Teilhabechancen für alle Kinder, unabhängig vom Wohnort oder Einkommen der Eltern.
06.08.2026
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den am 1. August beginnenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder als wichtigen bildungs-, sozial- und gleichstellungspolitischen Schritt. Gleichzeitig mahnt die Bildungsgewerkschaft Bund, Länder und Kommunen, den Anspruch mit verbindlicher Qualität, qualifizierten Fachkräften und einer dauerhaft gesicherten Finanzierung zu unterlegen.
„Das ist ein Meilenstein für Kinder und Familien. Aber ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen“, betont Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW.
„Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden. Ganztag muss ein inklusiver und kindgerechter Lern- und Lebensort sein. Dafür braucht es qualifizierte Lehr- und Fachkräfte, gute Arbeitsbedingungen, geeignete Räume und klare Verantwortung. Ganztag gibt es nur ohne halbe Sachen.“
Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird schrittweise ausgeweitet. Die GEW sieht darin eine große Chance, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken, Familien zu unterstützen und soziale Ungleichheit abzubauen. Ob dieses Versprechen eingelöst wird, darf jedoch nicht vom Wohnort, vom Einkommen der Eltern oder von den finanziellen Möglichkeiten einer Kommune abhängen. „Für uns ist entscheidend, dass bei den Kommunen und Einrichtungen eine dauerhaft gesicherte Finanzierung ankommt. Investitionen in Gebäude und Ausstattung allein reichen nicht“, führt Siebernik aus. Es brauche verlässliche Mittel für Personal, Leitung, Kooperation, Fortbildung und pädagogische Arbeit. Regionen mit hoher Kinderarmut und besonderem Unterstützungsbedarf müssten gezielt zusätzliche Ressourcen erhalten.
„Der Anspruch startet unter höchst unterschiedlichen Bedingungen. Während einige Länder und Kommunen auf langjährig gewachsene Strukturen zurückgreifen können, fehlen andernorts Plätze, Fachkräfte und geeignete Räume“, erklärt Siebernik. „Diese Unterschiede dürfen nicht zu einem Lotteriespiel nach Postleitzahlen führen. Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und überall verlässliche Bedingungen schaffen. Sie müssen investieren anstatt zu improvisieren!“
Die stellvertretende GEW-Vorsitzende warnt davor, dass aufgrund mangelnder Platzkapazitäten zunächst die anspruchsberechtigten Kinder der ersten Klassen versorgt werden könnten, während ältere Grundschulkinder trotz eines bestehenden Betreuungsbedarfs ihren bisherigen Platz verlieren oder kein Angebot erhalten. „Ganztag darf kein Privileg sein“, fordert Siebernik.
„Alle Kinder müssen unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern teilnehmen können. Dazu gehören barrierefreie Angebote, transparente Aufnahmeverfahren und ein gesundes, kostenfreies Mittagessen. Kinder, Eltern und Beschäftigte müssen außerdem an der Gestaltung des Ganztags beteiligt werden. Beteiligung verbessert die Qualität und macht demokratische Bildung im Alltag erfahrbar.“
Die GEW erwartet, dass die ersten 100 Tage des Rechtsanspruchs für eine transparente Bestandsaufnahme und verbindliche Nachsteuerung genutzt werden. Bund, Länder und Kommunen müssen offenlegen, wo Plätze, Personal, Räume und verlässliche Ferienangebote fehlen. Dabei müssen auch Zugangsbarrieren, regionale Unterschiede und die Beschäftigungsbedingungen im Ganztag erfasst werden. Auf dieser Grundlage sollte ein verbindlicher Zeitplan für bundesweite Qualitätsstandards vereinbart werden. „Die ersten 100 Tage werden zeigen, ob die politisch Verantwortlichen Probleme lediglich verwalten oder entschlossen nachsteuern“, so Siebernik. „Wir erwarten eine ehrliche Datenbasis, verbindliche Qualitätsvereinbarungen und konkrete Zusagen für Personal und Finanzierung. Der Rechtsanspruch muss zu einem Qualitätsanspruch werden. Daran wird die GEW Bund, Länder und Kommunen messen.“
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 30.07.2026
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