Im Gespräch

Gesundheit(-sförderung) und Corona – Wir müssen Gesundheitsversorgung neu denken

In unserer Interviewreihe „Im Gespräch“ blicken wir auf dringende Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Lebenssituation von jungen Menschen in der Pandemie und der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Kooperationspartnerinnen und -partner aus den auch für Kinder und Jugendliche verantwortlichen Systeme sprechen mit uns, welche Verbesserungen in der Zusammenarbeit anzustreben sind, um junge Menschen bestmöglich in und nach der Pandemie zu unterstützen. Dieses Mal sind wir mit dem Gesundheitsbereich befasst und mit Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, im Gespräch. Sie befürwortet gemeinsame Hilfeplangespräche von Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt.

16.08.2021

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist seit eineinhalb Jahren auf allen Ebenen sehr stark gefordert. Vor allem aber die Gesundheitsämter mit ihrer örtlichen Zuständigkeit für den Gesundheitsschutz waren und sind in der Pandemie besonders gefordert. Die Gesundheitsämter engagieren sich über das Zumutbare hinaus. Trotz großer Unterstützung durch verschiedene Bereiche der Verwaltungen oder aber durch Externe lag und liegt der Schwerpunkt der Arbeit der Gesundheitsämter bei der Bekämpfung der Pandemie und damit im hoheitlichen Bereich. Die weiteren Aufgaben der Gesundheitsämter wie z. B. Gesundheitsförderung und Prävention, Kinder- und Jugendgesundheit oder aber die Arbeit im sozialpsychiatrischen Bereich können in der gewohnten Tiefe nicht durchgeführt werden. Die Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die spätestens mit der Entwicklung des „Leitbildes für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst – Zuständigkeiten.Ziele. Zukunft“ – im Jahr 2016 begonnen hat, dürfte durch die Pandemie spürbar ins Stocken geraten sein.

Frau Dr. Teichert, welche Auswirkungen wird das nach Ihrer Einschätzung insbesondere auf die gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendlichen und deren Familien haben?

Für Familien, Kinder und Jugendliche ist in der Pandemie sehr viel Hilfe und Unterstützung weggefallen. Die Gesundheitsämter sind klassische Anlaufstellen für Familien, beispielsweise bei den frühen Hilfen, bei der Prävention oder der Eingliederungshilfe. Auch der sozialpsychiatrische Dienst, der Unterstützung für psychisch Kranke bietet, ist eine wichtige Kontaktadresse für Familien. 

Darüber hinaus konnten pademiebedingt die Einschuluntersuchungen nicht flächendeckend durchgeführt werden. Das hat sehr große Auswirkungen auf die Situation der einzuschulenden Kinder, deren „Schulfähigkeit“ so nicht beurteilt werden kann. Ein weiteres Arbeitsfeld, das von den Gesundheitsämtern nicht wie gewohnt bedient werden konnte, sind Beratungsdienstleistungen für Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen etc. 

Perspektivwechsel in Bezug auf den Stellenwert des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist notwendig

Was brauchen die Gesundheitsämter in dieser Situation?

Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) stellt der Bund 4 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Ist das ausreichend oder benötigen wir nicht z. B. einen abgestimmten Masterplan von Bund, Ländern und Kommunen, der gesundheitliche Ziele, Ziele für die Weiterentwicklung des ÖGD, Maßnahmen, Zuständigkeiten und ein Finanzierungskonzept enthält?

Aus meiner Sicht ist ein Perspektivwechsel in Bezug auf den Stellenwert des Öffentlichen Gesundheitsdienstes notwendig. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und der stationären medizinischen Versorgung die dritte Säule der erforderlichen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. 

Die Corona-Krise hat aber sehr deutlich gezeigt, dass die Gesundheitsämter für ihre vielfältigen Aufgaben nicht ausreichend ausgestattet sind. Sie müssen strukturell und personell so aufgestellt und ausgestattet werden, dass sie zukünftig auch in Krisen wie einer Pandemie in der Lage sind, alle Aufgabenfelder zu bedienen. Vor diesem Hintergrund ist der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zunächst eine Finanzspritze des Bundes an die kommunalen Gesundheitsämter. Aus meiner Sicht sollte diese Unterstützung aber dauerhaft und langfristig erfolgen. Das setzt eine andere Sicht auf das Gesundheitssystem insgesamt voraus. Die gesundheitliche Situation der gesamten Bevölkerung hat große Auswirkungen beispielweise auch auf das Funktionieren der gesamten Wirtschaft. 
Deswegen muss dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eine andere Wertschätzung entgegengebracht werden. Er muss auch in der öffentlichen Wahrnehmung gestärkt werden.

Wir müssen Gesundheit neu denken und die Bevölkerungsgesundheit stärker in den Blick nehmen. Deswegen ist es notwendig, über den Pakt, der gut und richtig ist, hinaus deutlich mehr tun. Ein Masterplan mit Flexibilität im System wäre geeignet.

Das Thema Gesundheit in den Mainstream der Gesellschaftspolitik!

Der Ansatz, den Sie beschrieben haben, ist ja ein Stück weit auch ein ganzheitliches Denken und er fördert die Aufhebung der Versäulung. Müsste man nicht dahin kommen, dass man lebenslauf- und lebenslagenbezogen analysiert:  Was brauchen die Menschen?  Was brauchen z. B. die Kinder im Alter von 0 – 3? Was brauchen die Kinder zur Förderung der gesundheitlichen Aspekte?  Was brauchen ihre Eltern an finanzieller Unterstützung? Welche Bildungsbereiche müssen betrachtet werden? Müsste daraus nicht ein Konzept erstellt werden, bei dem erstmal von den Betroffenen her gedacht wird und nicht so sehr in unseren hierarchischen Strukturen?

Ich würde das sehr begrüßen. Man muss den Menschen in seiner Lebenssituation auch in seinem gesundheitlichen Kontext sehen. Es spielt ja beispielsweise durchaus eine Rolle, ob ein Kind regelmäßig in Kita und Schule geht, ob es in den Verein gehen und Sport machen kann oder stattdessen sehr vieles am PC macht. Das hat auf die gesundheitliche Situation und Entwicklung insgesamt Auswirkungen. 

Die kommunale Praxis zum Wohle der Hilfesuchenden optimieren: Hilfeplangespräche mit allen betroffenen Ämtern gemeinsam 

Es gibt beispielsweise Brüche beim Übergang von einer Institution in eine andere. Diese Übergänge zu organisieren, wäre das nicht auch eine Aufgabe der Kommune, die den Lebenslagen der Menschen am nächsten ist und viele Gesetze ausführen muss?

Ja, das Thema ist schon seit langer Zeit sehr präsent, z. B. beim Übergang von der Kindertagestätte in die Schule. Die Kommune ist hierbei ein wesentlicher Handlungspartner. Ein wichtiger Schritt wäre, dass alle Ämter gemeinsame Hilfeplangespräche führen. Dies ist ja leider immer noch nicht überall Routine. Man kann die Ursachen des Hilfebedarfs nicht immer eindeutig zuordnen. Gemeinsam mit Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt kommt man hier zu besseren Ergebnissen.  

„Wir müssen verhindern, dass eine Generation von der Impfung und damit von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen wird.“

Kommen wir zum Thema Impfen: In den USA können Kinder ab zwölf Jahren mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft werden. Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat den Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren inzwischen zugelassen. Bundesgesundheitsminister Jens Span und Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht befürworten die Impfung dieser Altersgruppe. Ethikrats-Mitglied Wolfram Henn befürwortet ebenfalls die Impfung. Man brauche nach der medizinisch begründeten Priorisierung eine sozial begründete Priorisierung. Kinder und Jugendliche gehörten zu einer Bevölkerungsgruppe, die in ihren Lebenschancen durch die Beschränkungen am stärksten beeinträchtigt seien. Sie müssten durch die Corona-Beschränkungen die größten Langzeitschäden in ihrer Lebensperspektive hinnehmen. Die Impfung von Kindern und Jugendlichen wird auch Auswirkungen auf die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe haben. Die Fachkräfte stehen möglicherweise auch vor der Frage des unterschiedlichen Umgangs mit geimpften und nicht geimpften Kindern und Jugendlichen zum Beispiel bei der Öffnung von Treffpunkten und der Beteiligung an Projekten.

Wie ist Ihre Empfehlung zu diesen Fragen?

Wir müssen verhindern, dass eine Generation von der Impfung und damit von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen wird. Es wird sehr schwierig, nicht geimpfte Kinder von den wiedererlangten „Freiheiten“ im Zusammenhang mit den „Öffnungen“ auszuschließen. Deswegen befürworte und empfehle ich Impfungen von Kindern und Jugendlichen, wenn es für diese Altersgruppe zugelassene Impfstoffe gibt.

Der Druck auf das „System Familie“ wird dadurch ja auch nochmal erhöht. Da stimme ich Ihnen zu: Man darf Öffnungen wahrscheinlich nicht davon abhängig machen, ob Kinder geimpft sind oder nicht.

Im Ausland gibt es inzwischen Studien die besagen, dass Covid-19-Impfstoff auch für Kinder gut verträglich ist. Bei jedem Impfstoff gibt es allerdings Nebenwirkungen. Nach meiner Auffassung sollte aber auch berücksichtigt werden, welche Auswirkungen ein fehlender Impfschutz auf das Leben und die gesellschaftliche Teilhabe hat. Kinder und Jugendliche haben in den letzten anderthalb Jahren sehr viele Einschränkungen hinnehmen müssen. Durch eine Impfung geben wir den Betroffenen die Möglichkeit, sich wieder im normalen Umfeld zu bewegen.  

Regionale Konzepte und abgestimmte Maßnahmepakete für Kinder und Jugendliche? Zu wenig personelle Ressourcen im öffentlichen Gesundheitsdienst!

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf hat mit seiner „COPSY-Studie“ sehr deutlich auf die Folgen der Pandemie für die seelische Gesundheit und psychische Belastungen von Kindern und Jugendlichen bereits in der ersten Welle der COVID-19-Pandemie hingewiesen. Alarmierend sind auch die Hinweise auf die Zunahme von Gewalt und sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Wie können diese Belastungen aufgefangen und möglichst therapiert werden? Welche Impulse können hier vom Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgehen? Müssen jetzt nicht zügig regionale Konzepte unter Einbezug aller für das Wohl der Kinder verantwortlichen Akteure (Jugendhilfe/Jugendämter, Schulen/Schulsozialarbeit, Kindertagesstätten, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, Kinder- und Jugendärztliche Dienste, Sozial- und Bildungsämter, Jobcenter etc.) entstehen? Wäre der Öffentliche Gesundheitsdienst hierzu derzeit personell ausreichend ausgestattet?

Die Pandemie ist noch nicht überstanden. Die Gesundheitsämter müssen die Chance nutzen, sich auf eine weitere Welle vorzubereiten. Deshalb glaube ich, dass zurzeit keine Ressourcen vorhanden sind, um die von Ihnen angesprochenen notwendigen Überlegungen anzustoßen, die ich für sinnvoll halte. 

Krisenfeste Konzepte jetzt: Gesundheitsversorgung neu denken, die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes stärken, zusätzliche Strukturen aufbauen 

Der Druck auf die Gesundheitsämter durch die Pandemie ist enorm. Welche Lehren müssen aus der Pandemie gezogen werden? Welche strukturellen Veränderungen brauchen wir, um zukünftig krisenfester aufgestellt zu sein? Wäre die konsequente Umsetzung des Leitbildes für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst durch Bund, Länder und Kommunen eine gute Grundlage, um auch Kinder in Krisensituationen besser schützen zu können? Was könnten die Jugendämter dazu beitragen? Gibt es aus Ihrer Sicht auch Handlungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen wie z. B. dem Datenschutzrecht?

Unbedingt! Wir müssen diverse Lehren und Konsequenzen aus den Erfahrungen ziehen. Wie gesagt: Wir müssen Gesundheitsversorgung neu denken, wir müssen der öffentlichen Gesundheit einen neuen Stellenwert geben, wir müssen eine vernünftige Finanzierung dahinter setzen und wir müssen entsprechende Rechtsgrundlagen schaffen. Und wir benötigen zusätzliche Strukturen.

Ein positives Beispiel ist das Niedersächsische Landesgesundheitsamt. Eine vergleichbare Behörde gibt es nicht in allen Bundesländern. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat bundesweit Leuchtturmfunktion. Auch auf Bundesebene haben wir keine Institution für den Bereich der Öffentlichen Gesundheit. Das Robert-Koch-Institut ist für den wissenschaftlicher Infektionsschutz zuständig, aber für öffentliche Gesundheit gibt kein Pendent dazu. 

Eine Frage an Sie in Ihrer Rolle als Leiterin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen: Ist es sinnvoll, zukünftig einen deutlichen Schwerpunkt auf Fortbildungsangebote zur innerkommunalen Vernetzung und sozialdatenbasierten Zusammenarbeit zu legen?

Das ist ein wichtiges Thema, das wir bereits im Angebot haben und weiter anbieten werden Es ist sinnvoll und wünschenswert, diese Fortbildung auch für Vertreterinnen und Vertreter der Jugendhilfe zu öffnen. 

Welche drei Maßnahmen halten Sie derzeit für die Allerwichtigsten, die Sie auch den politisch Verantwortlichen empfehlen würden?

Erstens: Umdenken im Bereich der Gesundheitsversorgung. 
Zweitens: Aufbau und neuer Strukturen für den öffentlichen Gesundheitsdienst. 
Und drittens: eine solide Finanzierung. 

Frau Dr. Teichert, ich danke Ihnen sehr herzlich für das Gespräch. 

Das Interview führte Erste Stadträtin a. D. Christa Frenzel. 

Zur Person:

Dr. Ute Teichert, Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, MPH

Im Jahr 2010 wurde Frau Dr. Teichert erstmals zur Vorsitzenden des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst gewählt und zuletzt im Mai 2019 in dieser Funktion bestätigt. Dr. Ute Teichert ist seit 2014 die Leiterin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Sie ist außerdem Mitglied in einer Vielzahl von Gremien: Unter anderem als Vorsitzende des unabhängigen Expertenbeirates, der die Umsetzung des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) begleitet und das Bundesgesundheitsministerium berät.

Redaktion: Iva Wagner

Bücher liegen gestapelt auf Holztisch

Im Gespräch

Alle Interviews der Gesprächsreihe im Überblick

Back to Top