Im Gespräch

Gesundheit(-sförderung) und Corona – Brücke zwischen dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe notwendig

In unserer Reihe „Im Gespräch“ sprechen wir mit Priv.-Doz. Dr. med. Burkhard Rodeck. Er ist Arzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinder-Gastroenterologe und Neonatologe. Außerdem ist er Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ). Wir befragen ihn zur gegenwärtigen Impfpolitik für Kinder und Jugendliche sowie zur multiprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Rodeck informiert außerdem zur Corona Task Force der DGKJ.

29.07.2021

Herr Dr. Rodeck, die DGKJ hat eine Corona Task Force eingerichtet. Welche Aufgabe hat die Task Force? Hatten Sie Gelegenheit, der Bundesregierung, dem Corona-Kabinett oder Gesundheitsminister Jens Spahn Ihre Expertise zur Verfügung zu stellen?

Die Corona Task Force der DGKJ hat die Aufgabe, den Vorstand der Gesellschaft in allen Fragen rund um die Pandemie und ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu beraten. Ihre Mitglieder sind Kinder- und Jugendärzte aus der DGKJ und der DGPI (Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie). Sie recherchiert wissenschaftsbasiert zu einzelnen Fragestellungen und bereitet Stellungnahmen oder Pressemitteilungen für den Vorstand der DGKJ vor. Die Stellungnahmen werden den politischen Entscheidungsträgern und Organen zur Kenntnis gebracht. Mitglieder des Vorstands der DGKJ und der Taskforce werden in Anhörungsverfahren der Politik als Sachverständige angefragt.

Sorgfältige Nutzen-/Risiko-Abwägung bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen 

Nach einer Entscheidung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) und der Europäischen Union können Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut konnte sich dieser Empfehlung nicht anschließen. Wie ist die Position der DGKJ zu dieser Frage?

Kinder und Jugendliche sind die Bevölkerungsgruppe, die am wenigsten unter einer SARS- CoV2-Infektion selbst, aber am deutlichsten und wahrscheinlich am nachhaltigsten unter den mit der Pandemie verbundenen Einschränkungen leidet. 
Eine Zulassung für den BioNTech/Pfizer-Impfstoff für die Altersgruppe 12 bis 15 Jahre durch die EMA liegt mittlerweile vor. Grundsätzlich begrüßen die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) die schnelle Zulassung von Impfstoffen für Kinder und Jugendliche durch die Impfstoffhersteller. Bei der Frage nach einer Impfempfehlung muss allerdings als erstes der unmittelbare Nutzen der Impfung für die betroffene Bevölkerungsgruppe beurteilt werden: Dieser Nutzen ist bezüglich der Krankheitslast von COVID-19  (Infektionsschwere, Komplikationsrate und Sterberate) für Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen als gering einzuschätzen. Dennoch haben auch Kinder und Jugendliche ein Anrecht auf Erhaltung ihrer Gesundheit. Dies kann auch den Schutz durch eine Impfung beinhalten. 

Die aktuell bekannten Daten aus der Zulassungsstudie von BioNTech/Pfizer basieren auf einer Zahl von 1.131 Kindern und Jugendlichen, die geimpft wurden, mit einer naturgemäß begrenzten Nachbeobachtungsdauer. Eine verlässliche Nutzen-/Risiko-Abwägung kann nur bei einer ausreichenden Datenlage erfolgen, die aktuell begrenzt ist. Daher gibt es bislang für alle COVID-19 Impfstoffe eine eingeschränkte Zulassung.

Neben dem individuellen Impfschutz kann auch ein mittelbarer Nutzen der Impfung vorliegen, wenn daraus Konsequenzen für Schulöffnungsstrategien und Teilhabe am gesellschaftlichen Dasein gezogen werden. Allerdings zeigen die Daten vieler Haushalts-Kontaktstudien und Kontaktnachverfolgungen der Gesundheitsämter, dass ein Schulbesuch auch ohne Impfung bei konsequenter Umsetzung der vorgeschlagenen Hygienemaßnahmen weitgehend gefahrlos erfolgen kann. Es muss bedacht werden, dass eine allgemeine Impfempfehlung nur mit diesem Ziel primär nicht dem Eigennutz des geimpften Kindes dient, sondern dem Schutz der Erwachsenen vor Infektionsausbreitung und Erkrankung, also aus Sicht des Kindes dem Fremdnutzen. Sinnvoller ist daher die Priorisierung eines Impfangebotes an die Kontaktpersonen der Kinder und Jugendlichen (Angehörige, Erzieher/-innen, Lehrer/-innen etc.), insbesondere wenn für sie ein erhöhtes Risiko unterstellt wird.

Wir begrüßen ausdrücklich eine Zulassungserweiterung für Kinder und Jugendliche und die damit verbundenen, erweiterten Impfmöglichkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Risikofaktoren oder in besonderen Situationen, die zu einem unmittelbaren Eigennutzen führen. Wir betonen allerdings gleichzeitig die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung von erwartetem Nutzen und Risiko und unterstützen die Impfempfehlung der STIKO, die sich ebenfalls auf die oben genannten Argumente stützt. 

Der Bedarf an psychologischer Beratung und Psychotherapie ist gestiegen – Angebote mit bedarfsorientierter, niederschwelliger, aufsuchender Hilfe ohne Diffamierungsgefahr sind notwendig

Kinder und Jugendliche leiden nachhaltig unter der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen. Hinzu kommt, dass der sozioökonomische Status von Familien einen eindeutigen Zusammenhang mit der Häufigkeit von Erkrankungen von Kindern hat. Welche mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit der jungen Generation sind zu erwarten?

Hinsichtlich der somatischen Gesundheit sind eher weniger Folgen zu bedenken. Die Erkrankung verläuft bei Kindern und Jugendlichen nicht schwer, wenn sie jünger sind. Komplikationen wie das PIMS (paediatric inflammatory multisystem syndrome) sind extrem selten und gut behandelbar. Noch unklar allerdings ist die Situation beim Long-COVID-Syndrom.

Problematischer ist die Situation hinsichtlich psychischer Beeinträchtigungen mit zum Teil psychosomatischen Störungen bis hin zu psychiatrischen Krankheitsbildern. Dazu liegen mittlerweile einige Studienergebnisse (unter anderem die COPSY-Studie, UKE) vor. Daraus ist ein hohes Ausmaß an Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen während der Coronapandemie zu erkennen. Vor allem werden psychische Belastungen und Einbußen bezüglich des Wohlbefindens und der Lebensqualität bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie Verschlechterungen der Zufriedenheit und Stimmung in den Familien berichtet. Psychische Beeinträchtigungen sind nicht gleichbedeutend mit manifesten psychischen Störungen, sollten aber dennoch ernst genommen werden. Einzelne Gruppen sind mit den Kontaktbeschränkungen besser beziehungsweise sogar gut klar gekommen, wobei das eher Kinder und Jugendliche aus sozioökonomisch gut gestellten Verhältnissen waren. Belastbare Ergebnisse aus Studien zu psychischen Erkrankungen und Störungen bei Kindern und Jugendlichen liegen noch nicht vor. Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zeigen einen Anstieg der psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019. Die Aussagen sind vorläufig und noch nicht verlässlich, da keine Daten für das gesamte Jahr 2020 vorliegen.

Welche Maßnahmen müssen jetzt ergriffen werden?

Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass der Bedarf an psychologischer Beratung und Psychotherapie steigen wird. Das muss entsprechend beplant und ermöglicht werden. Eine Änderung der sozioökonomischen Verhältnisse und der Lebensbedingungen der davon betroffenen Kinder und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 
In der Akutbewältigung favorisieren wir dabei Angebote mit bedarfsorientierter, niederschwelliger, aufsuchender Hilfe ohne Diffamierungsgefahr.

Beratungsangebote der Jugendhilfe in der Kinder- und Jugendarztpraxis – eine sinnvolle Ergänzung der frühen Hilfen

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin entwickelte unter Einbeziehung vieler anderer Akteure das Konzept „Soziale Prävention“. Daraus entstand das Modellprojekt „Soziale Prävention in der Kinder- und Jugendarztpraxis“, das vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert wurde.

Zur Information:
Modellprojekt Soziale Prävention in der Kinder- und Jugendarztpraxis – durch enge Verknüpfung mit der Jugendhilfe

Das Projekt erprobte ein Modell für ein systematisches Zugangsmanagement zwischen Arztpraxis und den Angeboten der Frühen Hilfen in Nordrhein-Westfalen. Ziel war es, ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der sozioökonomischen Lage der Eltern und durch Stärkung der Elternkompetenz, zu unterstützen. In den pädiatrischen Praxen sollte in diesem Kontext die Früherkennung von psychosozialen Belastungen und negativen Einflüssen für die Kindergesundheit durch den Einbezug eines multi-professionellen Teams verbessert werden, um die Hürde für die Inanspruchnahme von frühzeitigen, passgenauen Unterstützungsleistungen bei Eltern und Kindern abzusenken.

An drei Modellstandorten in Nordrhein-Westfalen boten Mitarbeitende der Jugendhilfe hierzu regelmäßige Sprechzeiten in den Räumen der Kinder- und Jugendarztpraxis an, um Familien beraten zu können. Sie koordinierten für diese Familien Beratungsabläufe und kooperierten mit weiteren Netzwerkakteuren.

Evaluiert wurden – neben der Belastungssituation in den Familien – die Akzeptanz des niedrigschwelligen Angebots in den Praxen, die potentielle Entlastung der Pädiaterinnen und Pädiater und die Funktionsfähigkeit des Netzwerks, um die Tragfähigkeit des multiprofessionellen Ansatzes zu prüfen.

Quelle: Soziale Prävention in der Kinder- und Jugendarztpraxis – Abschlussbericht 


Welche Ergebnisse hatte das Projekt?

An allen Modellstandorten intensivierte sich durch das Projekt die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Kinder- und Jugendarztpraxen und den Jugendämtern.

Das erprobte Sprechstundenangebot einer Fachkraft der Jugendhilfe beziehungsweise der Frühen Hilfen in der Kinder- und Jugendarztpraxis stellt eine sinnvolle Ergänzung der Angebotsstruktur der Frühen Hilfen dar. Hier wird eine Brücke zwischen dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe geschlagen, indem der Kontakt der Kinder- und Jugendarztpraxis zu Eltern in belastenden Situationen genutzt wird, um mit einem alltagsnahen Vermittlungs- und Beratungsangebot anzuknüpfen. 

Die Studie war als Machbarkeitsstudie angelegt. Die Machbarkeit des Angebotes wurde klar aufgezeigt.

KJSG: „Viele Kinder, Jugendliche und ihre Familien warten auf die dringend erforderlichen Veränderungen und bessere Unterstützung“

Welche strukturellen Veränderungen sind notwendig, um die Zusammenarbeit zwischen den Sektoren, die zum einen auf dem SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), zum anderen auf dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) beruhen, zu befördern? Müssen die Leistungskataloge angepasst werden? Werden zusätzliche Ressourcen benötigt?

Die DGKJ war intensiv an dem Prozess Mitreden – Mitgestalten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an der Vorbereitung und Formulierung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) beteiligt. Viele unserer Anregungen aus dem Prozess Mitreden – Mitgestalten aus dem Jahr 2019 wurden aufgegriffen und im Gesetz implementiert. Wir weisen auf die wichtige Schlüsselrolle der Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin beim Thema Kinderschutz sowie Kinder- und Jugendhilfe hin. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sind diejenige Berufsgruppe, die mit den betroffenen Familien ganz häufig erstmals in Kontakt kommt. Der Komplexität, der Abwägung von verschiedenen Rechtsgütern und dem Wunsch nach Rückmeldung und Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten als Berufsgeheimnisträger/-innen wurde im Gesetz Rechnung getragen. Es war wichtig, dass das Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wurde.

Viele Kinder, Jugendliche und ihre Familien warten auf die dringend erforderlichen Veränderungen und bessere Unterstützung, sei es beim Kinderschutz, bei den Pflegekindern, den Care-Leavern oder der Inklusion. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die im Gesetz definierten Vorgaben in der gelebten Praxis ankommen.

Politische Forderungen für die nächste Wahlperiode: DGKJ mahnt mehr Prävention und Strukturveränderungen an – so auch die Förderung sektorübergreifender Versorgungsangebote 

Im Juni 2021 hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin „Politische Forderungen der Kinder- und Jugendmedizin 2021–2025“ veröffentlicht. Neben der Verbesserung der medizinischen Versorgung mahnt die DGKJ mehr Prävention und Strukturveränderungen an – so auch die Förderung sektorübergreifender Versorgungsangebote. Welche Strukturveränderungen sind die dringendsten? Sind in Anbetracht der pandemiebedingten Folgen für die Kinder- und Jugendgesundheit nicht Sofortmaßnahmen notwendig – vergleichbar mit dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst?

Wir halten die politischen Forderungen der DGKJ (zusammen mit dem BVKJ und der DGSPJ) alle für wichtig und hoffen, dass sie in die Koalitionsverhandlungen der nächsten Bundesregierung eingebracht werden und möglichst in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

Politische Forderungen der Kinder- und Jugendmedizin 2021–2025: 

Wir sehen vordringlichen Bedarf zum politischen Handeln in folgenden Bereichen:

1. Spitzenmedizin auch für Kinder und Jugendliche
2. Mehr Prävention in den Lebenswelten inklusive der Ernährung
3. Gute und geprüfte Medikamente
4. Förderung sektorübergreifender Versorgungsangebote
5. Ausgleich von Benachteiligung 
6. Stärkung des Kommunalen Öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD):

Die Forderungen im Detail auf der Website der DGKJ. 

Appell an die Beteiligten: Konstruktive Dialoge für kreative Lösungen 

Eine abschließende Frage, Herr Dr. Rodeck: Als ehemaliger Klinikleiter haben Sie große berufliche Erfahrungen auch in der Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und den Jugendämtern. Wie kann es aus Ihrer Sicht den verantwortlichen Akteuren gelingen, die Auswirkungen auf die jungen Menschen gemeinsam abzumildern? Welche Empfehlungen würden Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen oder aber den politisch Handelnden in den Kommunen geben? Wie könnte sich eine Kooperation und Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe gestalten?

Ganz einfach, bleiben Sie im konstruktiven Dialog! Seien Sie kreativ und arbeiten Sie nicht problemorientiert, sondern lösungsorientiert.

Herr Dr. Rodeck, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Das Gespräch führte Erste Stadträtin a. D. Christa Frenzel

Zur Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ):

Die DGKJ ist mit über 18.000 Mitgliedern eine der größten wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. 
Die DGKJ ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der gesamten Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Deutschland. Sie fördert die wissenschaftlichen und fachlichen Belange der Kinder- und Jugendmedizin und setzt sich für die optimale ambulante und stationäre medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein. Sie engagiert sich, die Weiterbildung der Kinder- und Jugendärzte auf hohem Niveau zu gewährleisten.
Den zuständigen Ministerien, Behörden und Institutionen steht die DGKJ als Ansprechpartnerin zur Verfügung und stellt hierfür die notwendige Expertise bereit. Zudem informiert die DGKJ die Medien über neueste Entwicklungen und über gesundheitliche Risiken für Kinder und Jugendliche. 
Die Aufgabe des Generalsekretärs der DGKJ ist die Umsetzung dieser Ziele in Politik und Gesellschaft.

Redaktion: Iva Wagner

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