Sachsen

Geschlechterreflektierende Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII

Das Landesjugendamt Sachsen hat in seiner Sitzung vom 16.06.2022 die „Empfehlung zur geschlechterreflektierenden Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII“ verabschiedet.

03.08.2022

Mit der „Empfehlung zur geschlechterreflektierenden Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII“ (PDF: 210 KB) wird die im Jahr 2019 vorgestellte „Fachexpertise zur geschlechterreflektierenden Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII“ (PDF: 973 KB) vor allem konzeptionell für sächsische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen.

Damit wird dem neuformulierten § 9 des SGB VIII im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) gerecht:

„Speziell der Absatz 3 erteilt der Kinder- und Jugendhilfe den Auftrag, unterschiedliche Lebensweisen sowie die Benachteiligung der Vielfältigkeit zwischen  heteronormierten geschlechtlichen Zuordnungen von Mädchen und Jungen abzubauen sowie die Gleichberechtigung aller Geschlechter zu fördern. Diese Maxime entspricht dem aktuellen gesamtgesellschaftlichen Diskurs und ist dementsprechend auch in der sächsischen Kinder- und Jugendhilfe zu führen“ (Vorwort Fachempfehlung).

Quelle: Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. vom 01.07.2022

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