Berlin

Gesamtstädtische Steuerung bei Hilfen zur Erziehung ist wirksam

Der Berliner Senat hat den Bericht zum Fach- und Finanzcontrolling der Hilfen zur Erziehung für das Jahr 2021 beschlossen. Der Bericht von Senat und Bezirken weist aus, dass die Anzahl der gewährten Hilfen zur Erziehung im Verhältnis zur Entwicklung der Zahl der jungen Menschen in Berlin in 2020 im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleichgeblieben ist.

28.07.2021

Für knapp 4 Prozent der jungen Menschen unter 21 Jahren wurden Hilfen gewährt. Der Ausgabenanstieg blieb im Rahmen der Anpassungen der Entgelte und der Ansatz einer gesamtstädtischen Steuerung erwies sich als wirksam.
Anhand der Zahlen wird deutlich, dass die Hilfen zur Erziehung im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie weiter erbracht werden konnten.

Stärkung der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste steht im Fokus

Im Fokus des Fach- und Finanzcontrollings Hilfen zur Erziehung steht weiterhin die Stärkung der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSD). Der TV-L für Beschäftigte im Sozial– und Erziehungsdienst wurde in den RSD umgesetzt und brachte eine deutliche Verbesserung der Eingruppierung und Bezahlung. Für Supervision und Fortbildung sowie für eine bessere mobile technische Ausstattung der RSD wurden den Bezirken zusätzliche 1,29 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für die Weiterentwicklung von Personalgewinnung, -entwicklung und -bindung sind gesamtstädtische Konzepte abgestimmt. Das Land Berlin erwartet von diesen Maßnahmen einen deutlichen Impuls für die Fachkräftesicherung und die Qualitätsentwicklung in den RSD.

Weiteres Budget für Zuwendungen an freie Träger

Als weitere Maßnahme im Rahmen des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings werden den Bezirken in 2020/2021 ca. 10,8 Millionen Euro für Angebote im Rahmen des Fachkonzepts Flexibudget zur Verfügung gestellt. Über Zuwendungen der Bezirke an freie Träger wird berlinweit in inzwischen 74 Angeboten an 104 Standorten belasteten jungen Menschen und Familien einfach und unbürokratisch der frühzeitige Zugang zu Unterstützung bei individuellen Problemlagen ermöglicht. Mit der begonnenen Einführung der systematischen Wirkungsevaluation in den gewährten Hilfen zur Erziehung wird nun die Wirkung einer Hilfe in einem IT-gestützten, strukturierten Verfahren gemeinsam von den Fachkräften der RSD, den Eltern und den beteiligten jungen Menschen eingeschätzt. Damit wird der passgenaue Einsatz der finanziellen Mittel für die Hilfen zur Erziehung gestärkt und die datengestützte Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung ermöglicht.

Quelle: Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters Berlin vom 20.07.2021

Redaktion: Alena Franken

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