GEAS Anpassungsgesetz
BuMF kritisiert Verschärfungen auf Kosten von Kinderrechten
Der Bundestag hat am 27. Februar 2026 das GEAS-Anpassungsgesetz beschlossen, das der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V. kritisiert. Obwohl das Gesetz Verbesserungen für Minderjährige enthält, geht es bei restriktiven Maßnahmen über EU-Vorgaben hinaus. Der BuMF lehnt insbesondere die Inhaftierung von Kindern ab, da sie dem Kindeswohl widerspricht und Traumata verursacht.
21.04.2026
Am 27. Februar 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V. lehnt das Gesetz in seiner jetzigen Form ab. Zwar enthält das Gesetz Verbesserungen für Minderjährige, geht jedoch bei restriktiven Maßnahmen inakzeptabel weit über die EU-Vorgaben hinaus.
„Mit dem beschlossenen Gesetz verpasst Deutschland die Chance, die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher konsequent zu schützen. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf Abschreckung und geht in weiten Teilen sogar über die ohnehin restriktiven EU-Vorgaben hinaus“,
erklärt Helen Sundermeyer, BuMF.
Nein zur Inhaftierung von Kindern
Besonders scharf kritisiert der Verband die Regelungen, die eine Inhaftierung oder haftähnliche Unterbringung von Minderjährigen ermöglichen. Der BuMF stellt klar: Haft gegen Kinder ist in jeder Form abzulehnen. Sie ist mit dem Kindeswohl unvereinbar und verursacht tiefgreifende Traumata. Dass Deutschland hier Spielräume für freiheitsentziehende Maßnahmen gegen Minderjährige schafft, ist ein fataler Rückschritt für den Kinderschutz.
Licht und Schatten bei Versorgung und Bildung
Der BuMF begrüßt zwar, dass der Gesetzgeber Verbesserungen beim Zugang zu Bildung und in der allgemeinen Gesundheitsversorgung verankert hat. Diese Schritte sind essenziell für die Integration und Stabilisierung junger Geflüchteter. Gleichzeitig bleibt ein schwerwiegender Kritikpunkt bestehen: Bei der Gesundheitsversorgung wird eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zementiert. Dass Kinder mit abgelehntem Asylstatus in der medizinischen Versorgung schlechter gestellt werden, ist diskriminierend und gefährdet die gesunde Entwicklung dieser besonders vulnerablen Gruppe. „Gesundheit ist ein Menschenrecht, das nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen darf – erst recht nicht bei Kindern“, so Lennart Scholz, BuMF.
Der BuMF fordert die Bundesregierung und die Länder auf, bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes das Kindeswohl wieder in das Zentrum zu rücken und die Spielräume zur Vermeidung von Haft und Diskriminierung voll auszuschöpfen.
Über den BuMF:
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V. setzt sich seit 1998 für die Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ein, die nach Deutschland geflohen sind.
Quelle: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) vom 10.03.2026
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