Kinderschutz

Frankreich hebt Verbot der Prügelstrafe bei Kindern auf

Das französische Verfassungsgericht (Conseil constitutionnel français) hat das Verbot der Prügelstrafe bei Kindern aufgrund eines Formfehlers aufgehoben. Es war im Dezember 2016 als Teil des Gesetzes über Gleichheit und Bürgerschaft (loi Égalité et Citoyenneté) verabschiedet worden. Bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes hatten einige Parlamentsmitglieder (senateures) gegen mehrere Neuregelungen beim Verfassungsgericht geklagt.

03.02.2017

Stein des Anstoßes war unter anderem der Artikel 222 des verabschiedeten Gesetzes, der die Ergänzung des Artikels 371-1 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorsah. Darin geht es um die elterliche Sorge. Das verabschiedete Gesetz sah vor, den Artikel 371-1 um den Ausschluss jeglicher grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, einschließlich der Anwendung körperlicher Gewalt zu erweitern. Die Parlamentsmitglieder sagten, dass Artikel 222 keinen direkten Bezug zu dem Originaltext des Gesetzes habe und daher nicht verfassungskonform sei.

Das Verfassungsgericht entsprach nun der Klage der Parlamentsmitglieder und erklärte Artikel 222 für nicht verfassungskonform.  Es erklärte, dass der geplante Wortlaut keinen Bezug zu dem ursprünglichen Wortlaut des Gesetzes habe. Dies ist jedoch in Frankreich eine formale Voraussetzung für die Annahme von Gesetzen. Die Regierung hatte ihre Position mit dem Argument verteidigt, dass auch die Originalfassung des Gesetzes einige Passagen mit Bezug zu Kindern enthalte. Das Verfassungsgericht lehnte dies aber ab. Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Die französische Ministerin für Familie, Kinder und Frauenrechte, Laurence Rossignol, erklärte in einem Interview mit dem französischen Fernsehsender LCI (ab Minute 10:00) ihre große Betroffenheit über die Entscheidung des Verfassungsgerichts und das Verhalten der Parlamentsmitglieder. Diese bestünden ihrer Ansicht nach weiterhin 'auf dem Recht der Eltern, ihre Kinder zu schlagen'.

Quellen: Französisches Verfassungsgericht, Französischer Senat, Französische Nationalversammlung, La Chaîne Info (LCI)

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