Qualifizierung

Fortbildung zum Beurkundungsrecht – Vertiefungsseminar im September

Als Urkundsperson im Jugendamt werden hohe Anforderungen an ein schwieriges Rechtsgebiet sowie fachliche Kompetenzen gefordert. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) bietet am 25. bis 27. September 2019 in Dossenheim/Heidelberg ein Vertiefungsseminar zum Beurkundungsrecht an. Ziel des Seminars ist es, die Rechtssicherheit zu stärken und die Fachkräfte in ihrer täglichen Beurkundungspraxis zu unterstützen.

16.08.2019

Fortbildung für Urkundspersonen

Im Seminar werden neben der Vertiefung der rechtlichen Grundlagen insbesondere aktuelle Fragestellungen und Probleme aus der Beurkundungspraxis aufgegriffen.

Die Vermittlung und Bearbeitung des Stoffs erfolgen durch Fachvortrag sowie durch die Arbeit an Fallbeispielen. Außerdem sollen verwendete EDV-Formulare bzw Musterurkunden auf den Prüfstand gestellt werden.

Inhalte

Schwerpunkte dieser Fortbildung werden sein:

  • Probleme bei Identitätsfeststellungen (Berichtigung von Personenstandsangaben)
  • Änderungs- und Berichtigungsurkunden
  • Belehrung: rechtliche Tragweite (Über was muss/sollte belehrt werden und wie wird es dokumentiert? – Nebenaktenführung)
  • Gesetzliche Anforderungen an die Neutralität der Urkundsperson im Spannungsverhältnis zu den Aufgaben des Beistands
  • Rechtsnachfolgeklauseln/Titelumschreibung
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Beurkundungsrecht

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Fortbildung finden sich in der Ausschreibung beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. Dort steht auch ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der 30. August 2019.

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.

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