Förderinformationen

Förderung für kriminalpräventive Projekte in Sachsen-Anhalt

Vereine, Verbände und freie Träger in Sachsen-Anhalt können für kriminalpräventive Projekte einen finanziellen Zuschuss beantragen. Die Förderung ist ausschließlich vorgesehen für Projekte, die mittelbar bzw. unmittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen.

31.10.2013

Hierzu gehören ebenfalls Projekte, die gesellschaftliche Normen und Werte vermitteln oder erhalten. Priorität haben Projekte, die Kinder- und Jugendkriminalität, Gewaltkriminalität einschließlich Fremdenfeindlichkeit, sowie Drogenkriminalität vermeiden und verhindern helfen.

Voraussetzungen dafür sind die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projektes und der notwendigen Folgekosten, die thematische und zeitliche Begrenzung des Projektes und die Antragsstellung vor Projektbeginn. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für kriminalpräventive Projekte auf Grundlage des § 44 Landeshaushaltsordnung und der ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es werden maximal 50 Prozent der förderfäh igen Gesamtkosten übernommen. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. In begründeten Einzelfällen kann das Ministerium des Innern auf Empfehlung des Landespräventionsrates einem Betrag von 80 Prozent als Zuwendung gewähren. Die Anträge sind zwei Monate vor Projektbeginn schriftlich einzureichen.

<link http: www.sachsen-anhalt.de _blank external-link-new-window external link in new>Weitere Informationen und das Antragsformular

Quelle: JISSA Infofax 43/2013

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