Mecklenburg-Vorpommern

Förderung für Kinder- und Jugendübernachtungsstätten

Hilfe für den Kinder- und Jugendtourismus: Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt bis zu zwei Millionen Euro für Kinder- und Jugendübernachtungsstätten zur Verfügung. „Wir wollen damit notwendige Investitionsvorhaben gemeinnütziger Träger finanziell unterstützen, um diese wichtigen Strukturen zu erhalten und zu stärken“, betonte Jugendministerin Stefanie Drese anlässlich des Programmstarts.

16.03.2022

Die neue Richtlinie „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gemeinnütziger Träger“ ist Ende Februar in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

„Kinder- und Jugendübernachtungsstätten übernehmen einen überaus wertvollen Beitrag in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Sie sind wichtige Orte für Jugendbildung, Ferienfreizeiten sowie internationale Begegnungen“, verdeutlichte Drese.

Als überwiegend gemeinnützig organisierte Einrichtungen haben die Übernachtungsstätten nach Aussage von Ministerin Drese nur geringe Möglichkeiten, Rücklagen aufzubauen. Dies habe schon in der Vergangenheit zu einem Investitionsstau geführt. Drese: „Die Corona-Krise hat diese Lage noch erheblich verschärft. Deshalb helfen wir gezielt mit Investitionszuschüssen in Höhe von zwei Millionen Euro.“

Vor allem Substanzerhaltung wird gefördert

Die Zuwendung des Landes an die Träger der Vorhaben erfolgt als Projektförderung und beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung soll 200.000 Euro nicht überschreiten.

Gefördert werden vorrangig Vorhaben, die der Substanzerhaltung vorhandener Kinder- und Jugendübernachtungsstätten dienen. Dazu gehören die Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung der Bausubstanz, insbesondere der Heizungs- und Sanitäranlagen, der Dächer, anderer betriebstechnischer Anlagen sowie der Einsatz energiesparender Wärmedämmung und die Ermöglichung von Barrierefreiheit.

Drese: „Durch die Zuwendungen des Landes sollen in Folge der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Investitionen ermöglicht werden, die dem langfristigen Substanzerhalt der Einrichtungen gemeinnütziger Träger dienen und so das Angebot im Sektor der Kinder- und Jugenderholung für die Zukunft sichern.“

Weitere Informationen

Die Richtlinie ist auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS M-V) und dort unter dem Abschnitt „Förderung von Bauinvestitionen“ eingestellt. Dort sind zudem die erforderlichen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zu finden.

Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 04.03.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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